Zoll in Eisenhüttenstadt
: Unternehmer verurteilt – er zahlte zu wenig Geld

Er wollte an der falschen Stelle sparen und zahlt nun drauf. Ein Unternehmer aus Eisenhüttenstadt ist vom Amtsgericht in Frankfurt (Oder) verurteilt worden. Er hat den Mindestlohn nicht gezahlt.
Von
Janet Neiser
Eisenhüttenstadt
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Das Logo der deutschen Zollbehörde während einer Pressekonferenz des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder) an einer Uniform. In Eisenhüttenstadt hat das Zollamt einem Unternehmer ertappt, der nicht genug Geld an eine Mitarbeiterin gezahlt hatte.

Ralf Hirschberger/dpa

Über einen Zeitraum von mehreren Jahren hat ein Unternehmer aus Eisenhüttenstadt einer Mitarbeiterin zu wenig Geld gezahlt. Und das ist nicht alles. Nun wurde er verurteilt und muss draufzahlen.

Das Hauptzollamt in Frankfurt (Oder) teilte mit, dass der Unternehmer im Zeitraum von Dezember 2015 bis April 2020 in insgesamt 51 Fällen einer Arbeitnehmerin den ihr zustehenden Lohn in Höhe des Mindestlohns für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden nicht gewährt hat. Zudem habe er den ihr zustehenden Lohn nicht der Sozialversicherung gemeldet und damit die angefallenen Beiträge der Sozialversicherung nicht an die Einzugsstelle abgeführt.

Das ist die Strafe für den Unternehmer aus Eisenhüttenstadt

„Insgesamt hat er Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile der Sozialversicherung in Höhe von mehr als 19.000 Euro nicht entrichtet“, heißt es aus dem Hauptzollamt.

Nun folgte die Strafe: Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat in einem Strafbefehl eine Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40 Euro festgelegt. Zudem muss der Unternehmen die Kosten des Verfahrens tragen.

Aus welchem Bereich der Unternehmer kommt, teilt das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) nicht mit. Ansonsten könne man Rückschlüsse ziehen, um wen es sich handelt. Es handele sich aber eher um ein kleineres Unternehmen.

Es handele sich aber nicht um einen Einzelfall, erklärt Astrid Pinz, Pressesprecherin des Hauptzollamtes. „Und das ist ja genau die Aufgabe der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.“ Es werde geprüft, ob der Mindestlohn in der gesetzlichen Höhe oder je nach Tarifvertrag gezahlt wird.

Zollamt hatte Hinweis bekommen

Geschieht dies nicht, werde auch die Sozialversicherung nicht in der richtigen Höhe angemeldet.

Im Falle des Unternehmers aus Eisenhüttenstadt habe es einen Hinweis gegeben, dem das Zollamt nachgegangen sei. Aber auch bei Kontrollen werde nicht nur nach Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung geschaut, sondern auch nach dem Mindestlohn. „Und da stellen wir auch regelmäßig Verstöße fest“, erklärt Astrid Pinz.

Zurück zu dem Fall aus Eisenhüttenstadt. Auf die Frage, ob die Arbeitnehmerin das ihr zustehende Geld noch bekommen habe, sagt die Sprecherin: „Das sollte so sein, ja!“