Flughafen BER: Darum geht es jetzt dem Problem-Biber in Schönefeld an den Kragen

Der Biber darf am Flughafen BER nun in bestimmten Bereichen abgeschossen werden. (Symbolbild)
Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa- Am Flughafen BER in Schönefeld dürfen Biber in bestimmten Bereichen abgeschossen werden.
- Der Wasser- und Bodenverband „Dahme-Notte“ darf Biber entnehmen oder vergrämen.
- Grund: Biberbauten verursachen Rückstau und Verstopfung in wichtigen Drainagesystemen.
- Biber gefährden die Ableitung von Niederschlagsmengen, was den Flugbetrieb beeinträchtigen kann.
- Die Genehmigung gilt bis März nächsten Jahres.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Der Biber hat es immer schwerer im Land Brandenburg. Er wurde nicht nur zum Sorgen-Tier beim Oder-Hochwasser. Jetzt gibt es auch am Flughafen BER in Schönefeld (Dahme-Spreewald) Problem-Biber.
An einem Graben am Hauptstadtflughafen BER dürfen per Allgemeinverfügung ab sofort Biber geschossen werden. Der Wasser- und Bodenverband „Dahme-Notte“ dürfe in bestimmten Bereichen des Selchower Flutgrabens die Tiere entnehmen oder vergrämen, teilte eine Sprecherin des Landkreises Dahme-Spreewald mit. Die Allgemeinverfügung gelte zunächst bis zum März kommenden Jahres.
Laut der Kreisverwaltung kam es durch Biberbauten in den vergangenen Jahren immer wieder zu Rückstau und zur Verstopfung von Wehranlagen und Ableitungen aus Grundstücken und Verkehrsflächen. Der Selchower Flutgraben erfülle aber wichtige Funktionen wie etwa die gesicherte Ableitung von Niederschlagsmengen des Flughafens BER, sagte die Sprecherin. Der Biber ändere das geregelte Ablaufen von Niederschlagswässern. „Das kann ernsthafte wirtschaftliche Schäden verursachen.“
Biber eine Gefahr für Ablauf-Vorgaben?
Laut Planfeststellungsbeschluss zum Flughafen BER muss sogar durch den Selchower Flutgraben die Ableitung einer festgelegten Niederschlagsmenge von aktuell zwei Kubikmetern pro Sekunde sichergestellt werden. „Diese Vorgabe ist notwendig für die Aufrechterhaltung und Sicherung des Flugbetriebes am BER“, führte die Sprecherin aus.
Biber stehen eigentlich unter besonderem Schutz. In Ausnahmefällen wie Hochwasser ist laut Biberverordnung des Landes Brandenburg jedoch der Abschuss erlaubt. Zuletzt waren beim Hochwasser entlang der Oder etliche Biber erlegt worden, weil sie durch Grabungen die Funktion der Deiche gefährdeten.

