Neufassung
: Einstampfen des Abfalls ist verboten

Über die Müll-Entsorgung wird im Landkreis beraten.
Von
Annemarie Diehr,
Olaf Gardt
Freienbrink
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Wurde als KWU-Ausschussvorsitzender wiedergewählt: Günter Luhn

Gerrit Freitag

„Frühestens 2020/21 geht die Anlage in Betrieb“, sage KWU-Werkleiterin Sölve Drawe am Mittwoch. Der auf einem 17 000 Quadratmeter großen Grundstück im Güterverkehrszentrum Freienbrink entstehende Neubau soll baulich so gestaltet sein, dass Kunden über eine Rampe von oben ihre Abfälle in Container werfen können.

Satzung wurde überarbeitet

Zudem empfahl das KWU dem Kreistag eine neue Abfallentsorgungssatzung zur Abstimmung im September. Die Satzung soll 2020 in Kraft treten. Das umfangreiche Papier strukturiert Vorschriften neu, passte Formulierungen an neue Rechtsvorschriften an und nahm Präzisierungen vor. Etwa in Bezug darauf, für die Entsorgung welcher Abfälle das KWU zuständig ist. Gerade bei herrenlosem Müll habe es in der Vergangenheit Probleme gegeben. „Teilweise wurden auch solche Abfälle als herrenlos deklariert, die ganz offensichtlich städtischer Müll sind“, so Drawe.

In geringerem Umfang gibt es auch inhaltliche Änderungen. So besteht laut dem neuen Papier die Möglichkeit, die Zahl der Mindestleerungen der Mülltonne, die offiziell jetzt Restabfallbehälter heißt, auf zwei zu reduzieren. Voraussetzung ist, dass es sich um ein Wohngrundstück handelt, auf dem nur eine Person amtlich angemeldet ist. Die Reduzierung muss beim KWU beantragt werden.

Ansonsten gilt weiterhin, dass man die Mülltonne mindestens vier Mal im Jahr rausstellen muss. Vorgeschrieben ist auch, dass Abfallbehälter geschlossen zu halten sind und nur so weit gefüllt werden dürfen, dass ihr Deckel gut schließt. Eine Verdichtung des Abfalls durch Einstampfen ist verboten.