Prozess in Königs Wusterhausen
: Flucht vor Polizei – mit 220 km/h quer durch drei Bundesländer

Ein Mann will ein gestohlenes Auto nach Polen bringen und liefert sich eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei durch mehrere Bundesländer. Am Schönefelder Kreuz ist Endstation.
Von
Maria Häußler
Königs Wusterhausen
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Polizei - Symbolbild: ILLUSTRATION - 30.11.2023, Baden-Württemberg, Stuttgart: Das Wort «Stopp» ist auf dem Dach eines Polizeiwagens zu lesen. (zu dpa: «Verfolgungsjagd mit der Polizei - Drogen im Spiel») Foto: Marijan Murat/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Polizei wollte einen Audi auf der Autobahn kontrollieren. Der Fahrer ergriff die Flucht und lieferte sich eine wilde Verfolgungsjagd von der A2 in Niedersachsen bis zum Schönefelder Kreuz an der A13.

Marijan Murat/dpa
  • Ein Mann flüchtete vor der Polizei mit 220 km/h von Niedersachsen bis Mittelwalde.
  • Die Verfolgungsjagd endete am Schönefelder Kreuz, als der gestohlene Audi kollidierte.
  • Der Täter, ein polnischer Staatsbürger, war unter dem Einfluss von Amphetaminen.
  • Er erklärte Spielschulden als Motiv und entschuldigte sich mehrfach im Prozess.
  • Die Richterin setzte die Strafe zur Bewährung aus, Bewährungszeit beträgt vier Jahre.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Zwei Justizbeamte führen den 25-jährigen Angeklagten in Saal 2 des Amtsgerichts Königs Wusterhausen. Mit starrem Blick setzt er sich, die Hände vor dem Bauch gefesselt. Erst als die Richterin eintritt, nehmen die Beamten ihm die Handschellen ab. Sechs Monate war der polnische Staatsbürger bereits in Untersuchungshaft in Cottbus, weil er ein gestohlenes Auto über die Grenze nach Polen bringen wollte. Nun steht er wegen Hehlerei vor Gericht – besonders schwer wiegt allerdings die Flucht.

Laut Anklageschrift hat er sich Ende August 2024 eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert. Dabei soll der Angeklagte mit 200 bis 220 km/h über die Autobahn gerast sein, um sich einer Polizeikontrolle in der Nähe von Braunschweig (Niedersachsen) zu entziehen. An Baustellen sei er zwischen 150 und 180 km/h schnell gewesen. Über die A2 flüchtete er durch Sachsen-Anhalt und wechselte auf die B12 Richtung Frankfurt (Oder).

Die Flucht endete schließlich in einem Zusammenstoß im Brandenburger Landkreis Dahme-Spreewald, direkt bei der Ausfahrt Mittenwalde am Schönefelder Kreuz an der A13. Ein Reifen des gestohlenen Audis hatte sich gelöst und das Auto kollidierte beim Versuch, rechts zu überholen, mit einem Streifenwagen der Brandenburger Polizei und der Leitplanke.

„Illegales Autorennen“ auf Amphetamin bis Mittenwalde

Der Staatsanwalt spricht von grob verkehrswidrigen und rücksichtslosem Verhalten und einem „illegalen Autorennen“. Der Sachschaden beläuft sich insgesamt auf über 60 000 Euro – allein das gestohlene Auto war 35 000 wert und hat nun einen Totalschaden. Der Angeklagte stand außerdem unter dem Einfluss von Amphetaminen und Cannabis und hatte weißes Pulver dabei, von dem er sagt, es sei Amphetamin. Grund für die Tat seien Spielschulden, die ihm erlassen werden sollten.

Nur in zwei Punkten widerspricht der Angeklagte dem Staatsanwalt. Sein Anwalt erklärt, er habe das Auto nicht gegen den Streifenwagen gelenkt. Außerdem sei er im Anschluss nicht auf dem Standstreifen zu Fuß geflüchtet, sondern gleich festgenommen worden. Dies nimmt der Staatsanwalt so an, da die zu erwartende Strafe im Vergleich zur übrigen nicht ins Gewicht falle.

Der Angeklagte erklärt, dass er 3500 Zloty, umgerechnet etwa 840 Euro, Schulden hatte. Die Männer, denen er das Geld schuldete, hätten angeboten, er könnte Werbeprospekte austragen. Dass es um etwas Anderes ging, habe er erst verstanden, als sie das Auto vorfuhren. Die Männer hätten ihm auch geraten, bei einer Kontrolle zu flüchten.

Der Angeklagte entschuldigt sich mehrere Male während des Prozesses. Sein Anwalt liest aus einer Erklärung vor: „Es tut ihm leid, dass er sich darauf eingelassen hat“. Seine Dolmetscherin übersetzt: „Ich würde nie wieder so etwas tun“. Er verspricht, dass er sich um seine einjährigen Zwillinge kümmern und arbeiten wolle und dass er psychologische Hilfe in Anspruch nehmen wird. Seine letzten Worte sind: „Ich möchte mich entschuldigen für das, was ich getan habe, und um eine Chance bitten.“

Richterin setzt Strafe zur Bewährung aus

Das Geständnis und die sechs Monate U-Haft entlasten den Angeklagten. Auch der Amphetaminkonsum spreche für ein enthemmtes Handeln und wird damit als entlastend gewertet. Am Ende rettet ihn seine Sozialprognose vor dem Gefängnis: Der Angeklagte will sich bemühen, seine Lebensumstände zu ordnen. Er hat eine Lebensgefährtin, die ihn in ihrer Wohnung in Guben an der polnischen Grenze aufnehmen werde und sich bereits für ihn um eine Arbeitsstelle als Bauhelfer gekümmert habe.

Der Staatsanwalt fordert ein Jahr und zehn Monate ohne Bewährung, doch die Richterin urteilt, dass dieselbe Strafe unter „Zurückstellung einiger Bedenken“ zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Bewährungszeit beläuft sich auf vier Jahre, seine Fahrerlaubnis wird in Deutschland zwei Jahre gesperrt. Beide Seiten erklären, auf Rechtsmittel zu verzichten. Das Urteil ist also bereits rechtskräftig.