Tesla Grünheide: Eklat im Betriebsrat, Staatsanwaltschaft lässt Laptop prüfen

Abhörskandal bei Tesla in Grünheide? Der Fall eines angeblich heimlichen Mitschnitts einer Betriebsratssitzung durch die IG Metall liegt nun bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder).
Patrick Pleul/dpa- Verdacht: IG Metall-Mitschnitt einer Betriebsratssitzung bei Tesla Grünheide
- Tesla rief die Polizei, stellte Strafanzeige; IG Metall nennt Vorwurf „Lüge“
- Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) ermittelt wegen Verletzung der Vertraulichkeit
- Laptop sichergestellt; Datensicherung veranlasst, wohl Auswertung durch LKA
- Ergebnis kann „geraume Zeit“ dauern – evtl. erst nach Wahl 2.–4. März 2026
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Gut drei Wochen vor der Betriebsratswahl hat der Dauerkonflikt zwischen Tesla und der IG Metall in Grünheide einen neuen Höhepunkt erreicht. Der Vorwurf: Ein Gewerkschaftler soll heimlich eine Betriebsratssitzung, die in der Gigafactory stattfand, mit seinem Computer mitgeschnitten haben.
Es kam zum Eklat. Tesla rief die Polizei und stellte Strafanzeige. Die IG Metall dagegen spricht von einer „Lüge“ und weist die Vorwürfe zurück.
Mit der Aufklärung des Falls beschäftigt sich nun die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder). Diese sieht einen Anfangsverdacht und hat inzwischen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, teilte ein Sprecher der Behörde am Freitag (13.2.) auf Nachfrage mit. Im Zuge dessen soll auch eine Auswertung des sichergestellten Computers erfolgen. „Es ist eine Datensicherung des Laptops veranlasst worden“, so Sprecher Ingo Kechichian.
Tesla in Grünheide: Daten werden wohl vom LKA ausgewertet
Welche Polizei-Einheit genau die Datensicherung und anschließende Auswertung vornimmt, ist noch offen. Dies müsse polizeiintern geklärt werden, heißt es. Voraussichtlich werde sie durch Beamte des Landeskriminalamtes Brandenburg (LKA) erfolgen. Diese seien auf solche Auswertungen spezialisiert.
Unklar ist, bis wann ein Ergebnis vorliegt. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft kann dazu auf Nachfrage keine konkrete Aussage treffen. Es werde „geraume Zeit“ in Anspruch nehmen, sagt er lediglich.
Möglich sind offenbar mehrere Wochen – je nachdem, wie der Fall bei Polizei oder LKA priorisiert wird. Und: Wie die aktuellen Kapazitäten es zulassen.
Es könnte also auch sein, dass erst nach den Betriebsratswahlen, die vom 2. bis 4. März 2026 stattfinden, klar ist, ob es tatsächlich einen Ton-Mitschnitt gab.
Bei den Ermittlungen geht es, wie berichtet, um den Verdacht der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes sowie um mögliche Verstöße gegen Paragrafen des Betriebsverfassungsgesetzes. Die Aufnahme von Gesprächen, die nicht öffentlich stattfinden, ist laut Strafgesetzbuch verboten. Das gilt auch für Betriebsratssitzungen.

