Versorgung
: Trinkwasserschutz neu geregelt

Das Land hat die umstrittene Trinkwasserschutz-Verordnung für Erkner in Kraft gesetzt.
Von
Joachim Eggers
Erkner
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Symbolfoto.

Lino Mirgeler

Das Umweltministerium hat jetzt die jahrelang heiß umstrittene Verordnung für ein neues Trinkwasserschutzgebiet Erkner in Kraft gesetzt. Kurz zuvor hat das Verwaltungsgericht Frankfurt den Ablehnungsbescheid des Landkreises gegen den betroffenen Bebauungsplan Gottesbrücker Weg aufgehoben.

Die Verordnung ersetzt DDR-Recht, das nach Aussage des Umweltministeriums unzureichende Schutzbestimmungen enthielt. Es geht, heißt es in einer Pressemitteilung, um die öffentliche Trinkwasserversorgung für über 62 000 Verbraucher von Gosen bis Hoppegarten und Grünheide. Auch Gewerbebetriebe sowie öffentliche Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen sowie die Krankenhäuser Rüdersdorf und Woltersdorf sollen profitieren. Das neue Wasserschutzgebiet wird insgesamt eine Fläche von etwa 2563 Hektar einnehmen. Es reicht von Karutzhöhe im Süden von Erkner bis ins Gewerbegebiet Freienbrink und schließt praktisch die gesamte Ortslage von Neu Zittau bis zur Deponie Wernsdorf mit ein.

Familien planten ihr neues Heim

Das Trinkwasserschutzgebiet ist in mehrere Zonen untergliedert, in denen unterschiedlich strenge Verbotskataloge greifen. Von Anfang des Verfahrens an stritt die Stadt Erkner dafür, dass bauliche Entwicklungen möglich bleiben. Scharf wurde der Streit, auch mit dem Landkreis, als der längst beschlossene Bebauungsplan am Gottesbrücker Weg vollzogen werden sollte. Am letzten Schritt, einer Genehmigung für eine Waldumwandlung, stieg der Landkreis im Jahr 2014 auf die Bremse, damit war der Bau von 16 Eigenheimen blockiert; Familien warfen ihre Zukunftsplanung über Bord. Der Investor, die Storkower Firma Kiesewetter, klagte gegen den Ablehnungsbescheid. Im März kam es nach Jahren des Wartens zu einem mündlichen Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht. Ergebnis: Der Ablehnungsbescheid des Landkreises wurde aufgehoben.

Schon im vorigen Winter war bei einem Anhörungstermin, den der Landkreis im Rathaus Erkner für das Ministerium ausrichtete, ein überarbeiteter Entwurf der Verordung präsentiert worden. Die Überarbeitung enthielt eine mit Blick auf den umstrittenen B-Plan entscheidende Änderung: Schon beschlossene Bebauungspläne sollten noch umgesetzt werden dürfen. Das hatte der damalige Bürgermeister Jochen Kirsch, sehr zum Missfallen kommunalpolitischer Widersacher, in Verhandlungen mit dem Umweltministerium erreicht.

Warten auf Urteilsbegründung

Ob der Bebauungsplan jetzt tatsächlich vollzogen werden kann, ist aber immer noch nicht ganz klar. Der Fürstenwalder Grundstücksentwickler Bodo Zwietusch, der den Investor vertritt, hat einen Antrag auf Zulassung der Erschließung beim Landkreis gestellt. Darüber ist noch nicht entschieden worden. Der Antrag „wird im Lichte der neuen Schutzgebietsverordnung nach Vorliegen der Urteilsbegründung geprüft“, teilte der Landkreis am Mittwochnachmittag auf eine MOZ-Anfrage mit.

Wenig glücklich über die neue Verordnung zeigte sich auch Thomas Schölzchen, der Vorsitzende des Ortsentwicklungsausschusses von Gosen-Neu Zittau. Auch er hatte bei der Anhörung in Erkner zahlreiche Einwände gegen die Verordnung vorgebracht. Aus seiner Sicht sind die Grenzen – im Lauf des Verfahrens auf Druck aus Erkner nach Süden verschoben – "an Opportunitäten ausgerichtet“. Man müsse jetzt den Inhalt genau prüfen.

Was die Verordnung aussagt

Verbotskatalog: In der Zone III B des Trinkwasserschutzgebiets sind zum Beispiel Auftaumittel verboten, der Einsatz von Dünger, die Umwandlung von Wald oder Holzernte. Für fast jedes Verbot gibt es detailliert beschriebene Ausnahmen. Die Verordnung ist nachzulesen unter www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8072⇥je