Artenschutz
: Artenschutz und Windparkpläne

In einem Brief an die Landbesitzer beklagen die Vorhabenträger für den Booßener Windpark überzogene artenschutzrechtliche Forderungen.
Von
Ines Weber-Rath
Frankfurt (Oder)
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Bislang grüßt nur ein Windrad in Booßen. Das soll sich in Blickrichtung Treplin und Wulkow bald ändern.

René Matschkowiak

Vor dem Jahreswechsel haben sich die Vorhabenträger für den Bau des Windparks Wulkow–Booßen, die Firmen EnergieKontor und Loscon, mit einem Brief an die Eigentümer von Flächen im geplanten Windpark gewandt. In dem Schreiben, mit dem die Investoren nach eigenen Angaben über die „wichtigsten Fragen rund um das Windparkvorhaben informieren“ wollten, werden schwere Vorwürfe gegen die Frankfurter Stadtverwaltung erhoben.

Seit Herbst 2018 sei es zu „erheblichen inhaltlichen Auseinandersetzungen mit dem Bauamt der Stadt“ gekommen, schreiben die potenziellen Investoren, die einen wesentlichen Zeitverzug für das Projekt beklagen. Das Bauamt habe sie „mit einer ganzen Reihe von Auflagen und Anforderungen konfrontiert, die weit über das normale Maß“ einer Bauleitplanung für Windparks hinaus gingen, erklären die Vorhabenträger.

Stellungnahme „tendenziös“?

Sie verweisen speziell auf die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde. Diese enthalte „unzählige Verdachtshinweise und Forderungen“, die weit über die Anforderungen für Windenergieprojekte in Brandenburg hinaus gingen. Die Stellungnahme, in der sich "stark tendenziöse Formulierungen“ zu möglichen Vorkommen geschützter Arten fänden, sei zudem von einem freien Landschaftsarchitekten verfasst worden, der in unmittelbarer Nähe des künftigen Windparks wohne, so der Vorwurf der Vorhabenträger.

EnergieKontor und Loscon planen im Windeignungsgebiet Nummer 28, das sich zwischen Booßen, Treplin und Wulkow erstreckt, in der Booßener Gemarkung die Errichtung von elf, jeweils rund 240 Meter hohen Windrädern. Der Bebauungsplan „nördlich der B5“ wird in Regie der Stadt erarbeitet, die Kosten für die Planung tragen jedoch die potenziellen Investoren.

Die Stadtverwaltung weist die gegen sie erhobenen Vorwürfe entschieden zurück. Ihr Sprecher Uwe Meier verweist darauf, dass Art und Umfang der Umweltprüfung für solche Verfahren gesetzlich exakt vorgeschrieben seien. Davon abzuweichen, könne zur Nichtigkeit der Planung führen.

Meier: Unterlagen unvollständig

Es sei vielmehr so, dass die vom Vorhabenträger eingereichten Unterlagen unvollständig seien, gibt Meier den Ball zurück. Der Stadtsprecher listet eine Reihe quantitativer und qualitativer Mängel im Zusammenhang mit Artenschutzgutachten auf. Aktuell fehlten Angaben zu mindestens zehn geschützten Arten in dem Gebiet, so Meier.

Den von EnergieKontor und Loscon angeführten Vergleich mit dem angrenzenden Trepliner Windpark, in dem drei Anlagen errichtet werden sollen und dessen Investor die Baugenehmigung im Sommer 2019 bereits erhalten habe, lässt er nicht gelten. Der dortige Investor habe offenbar prüffähige Unterlagen vorgelegt, mutmaßt er. Die Mitwirkung externer Experten an einem solchen Plan sei üblich, sagt der Stadtsprecher mit Blick auf den freien Landschaftsarchitekten.