Grenzkontrolle in Frankfurt (Oder)
: Kontrolle in Buslinie 983 – Haftbefehl vollstreckt

Im Rahmen der Grenzkontrollen in Frankfurt (Oder) meldete die Bundespolizei mehrere Fahndungserfolge. Ein Gesuchter war mit der grenzüberschreitenden Buslinie 983 unterwegs.
Von
Selim Pekel
Frankfurt (Oder)
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Zelthalle der Bundespolizei an der Stadtbrücke: In der Slubicer Straße in Frankfurt (Oder) darf kein Feuerwerk abgebrannt werden.

Die Grenzkontrollen in Frankfurt (Oder) gehören seit langem zum Stadtbild. (Symbolfoto)

Winfried Mausolf
  • Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle bei Grenzkontrollen in Frankfurt (Oder).
  • Ukrainer begleicht 1.872 Euro, entgeht 45 Tagen Freiheitsstrafe.
  • Deutsche zahlt 630 Euro, um 50 Tage Haft zu vermeiden.
  • Türke entgeht 112 Tagen Haft durch Zahlung von 8.500 Euro.
  • Grenzkontrollen sind Routine in Frankfurt (Oder).

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die Grenzkontrollen an der Stadtbrücke in Frankfurt (Oder) gehören schon zum Alltag der Menschen in der Oderstadt. Die Bundespolizei stößt bei ihren stichprobenartigen Kontrollen dabei immer wieder auf Menschen, gegen die noch nicht vollstreckte Haftbefehle vorliegen.

So war es nach Angaben der Bundespolizei auch am Montag (7.4.): Gleich drei Haftbefehle konnten die Beamten vollstrecken.

Mann aus der Ukraine zweimal wegen Fahrerflucht verurteilt

Auf die erste Person, gegen die ein Haftbefehl vorlag, stießen die Beamten bereits gegen 5.40 Uhr am Montagmorgen. Sie kontrollierten einen ukrainischen Fahrgast, der mit dem grenzüberschreitenden Bus 983 unterwegs war, der zwischen Frankfurt (Oder) und Słubice pendelt. Die Überprüfung der Personalien des Ukrainers ergab, dass gegen ihn zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Krefeld vorliegen.

Im Januar 2024 hatte das Amtsgericht Krefeld den 44-jährigen Mann wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 500 Euro beziehungsweise 25 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Einen Monat später verurteilte ihn dieses Mal das Amtsgericht Kempen abermals wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu insgesamt 1.200 Euro Geldstrafe.

Der Mann konnte die ausstehenden Forderungen in Höhe von insgesamt 1.872 Euro begleichen und entging damit einer Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 45 Tagen.

Zwei weitere Haftbefehle bei Grenzkontrollen in Frankfurt (Oder)

Wenige Stunden später, gegen 11 Uhr, kontrollierten die Beamten einen Wagen mit deutschem Kennzeichen an der Stadtbrücke. Gegen die Fahrerin lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Cottbus vor. Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hatte die 46-jährige Deutsche im August 2020 wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu 1.500 Euro Geldstrafe oder 50 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Einen Teil der Geldstrafe – nämlich 630 Euro – hatte die Frau noch nicht gezahlt. Das holte sie nach und konnte weiterreisen.

Am Nachmittag gelang den Beamten schließlich der dritte Fahndungserfolg. Sie kontrollierten einen 31-jährigen türkischen Staatsangehörigen, bei dem sich herausstellte, dass er in Braunschweig im November 2024 wegen Vereitelung der Zwangsvollstreckung und Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung zu einer Geldstrafe von 4.704 Euro verurteilt worden war. Hinzu kamen noch weitere offene Beiträge von insgesamt rund 8.500 Euro. Die noch offene Forderung zahlte ein Familienmitglied des Mannes und konnte somit die 112-tägige Restfreiheitsstrafe für den 31-Jährigen verhindern.