Hund in Frankfurt (Oder)
: Neue Verordnung – das müssen Hunde-Besitzer tun

Alle Hunde in Frankfurt (Oder) müssen beim Ordnungsamt angemeldet werden. Wie lange Besitzer dafür Zeit haben und welche Gebühren anfallen.
Von
Selim Pekel
Frankfurt (Oder)
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Hundehalter in Frankfurt (Oder) müssen sich auf Veränderungen einstellen, die die neue Verordnung mit sich bringt. (Symbolfoto)

Hundehalter in Frankfurt (Oder) müssen sich auf Veränderungen einstellen, die die neue Verordnung mit sich bringt. (Symbolfoto)

Silas Stein/dpa
  • Neue Hundehalteverordnung in Frankfurt (Oder) seit 1. Juli in Kraft.
  • Alle Hunde müssen ab acht Wochen gechipt und beim Ordnungsamt registriert werden.
  • Informationen wie Chipnummer, Rasse, Wurfdatum und Gefährlichkeitsangaben erforderlich.
  • Alte Anmeldungen für größere oder gefährlich geltende Hunde bleiben gültig.
  • Übergangsfrist bis 31. Januar 2025, danach droht Bußgeld.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die neue Hundehalteverordnung des Landes ist bereits seit 1. Juli in Kraft – gilt inzwischen also seit sieben Monaten. Mit der Reform wurden die sogenannten „Rassenlisten“ abgeschafft, durch die Hunde allein aufgrund ihrer Rassenzugehörigkeit als gefährlich oder verboten galten.

Doch die Verordnung bringt noch weitere Änderungen mit sich, die alle Hundehalter betreffen – auch in Frankfurt (Oder). Darauf weist die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung hin.

Mikrochip ist Pflicht für Hunde in Frankfurt (Oder)

Neu ist nämlich auch, dass seither ausnahmslos alle Hunde im Stadtgebiet mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein müssen, sobald sie älter als acht Wochen sind. Außerdem müssen die Hundehalter ihre Vierbeiner beim Ordnungsamt registrieren. Denn die von der Stadt zwecks der Hundesteuer erhobenen Daten enthalten nicht alle nach der neuen Hundehalteverordnung erforderlichen Informationen.

Die Hundehalter müssen gegenüber dem Ordnungsamt umfangreiche Angaben zu ihren Tieren machen. Dazu gehören die Chipnummer, die Rasse (auch bei Mischlingen), das Wurfdatum und die Fellfarbe des Hundes. Zudem müssen Informationen angegeben werden, die für die Einschätzung der Gefährlichkeit relevant sein könnten, wie aktenkundige Beißvorfälle, auffälliges Verhalten, behördliche Feststellungen zur Gefährlichkeit oder Auflagen anderer Behörden. Abschließend sind auch persönliche Daten der Halterin oder des Halters erforderlich, darunter Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift.

Hunde, die bereits unter der alten Hundehalteverordnung beim Amt für Ordnung und Sicherheit angemeldet wurden, müssen allerdings nicht erneut registriert werden. Dazu zählen Vierbeiner mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm sowie jene, die aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich galten.

So können sich Besitzer beim Ordnungsamt melden

Die Anmeldung kann zum einen von zu Hause über ein Online-Formular erfolgen, das auf der Webseite der Stadt unter dem Stichwort „Hundeangelegenheiten“ zu finden ist. Das Formular kann aber auch als PDF heruntergeladen und anschließend offline am Computer ausgefüllt, ausgedruckt und anschließend postalisch an das Ordnungsamt verschickt werden. Die Adresse lautet: Stadt Frankfurt (Oder) Amt für Ordnung und Sicherheit, Goepelstraße 38, 15234 Frankfurt (Oder).

Alternativ können Hundehalter die Anmeldung auch persönlich während der Sprechzeiten beim Ordnungsamt vornehmen. Diese sind dienstags von 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr.

In Frankfurt (Oder) wird für einfache Anmeldungen ohne weiteren Klärungsbedarf eine Verwaltungsgebühr von 15 Euro erhoben. Dies ist zugleich die in der Gebührenordnung des Brandenburgischen Ministeriums des Innern und für Kommunales (MIK) festgeschriebene Mindestsumme.

Zur Umsetzung der neuen Regelungen hat das MIK allen Hundehaltern eine Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2025 eingeräumt. Ab dem 1. Februar 2025 wird eine fehlende Anmeldung als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einem Bußgeld belegt werden.