Vogelgrippe in Frankfurt (Oder)
: Stallpflicht jetzt auch in Frankfurt und Ortsteilen

Die Ausbreitung der Vogelgrippe führt auch in Frankfurt (Oder) zu strengen Maßnahmen. Was neben der Stallpflicht noch gilt, um das Virus eindämmen.
Von
Florian Luber
Frankfurt (Oder)
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In Brandenburg wurde die Stallpflicht für Geflügel zum Schutz vor der Geflügelpest wieder aufgehoben. (Symbolbild)

ARCHIV - 16.08.2017, Bayern, Oberasbach: Hühner eines Geflügelbauern laufen über eine Wiese. Die bayernweite Stallpflicht für Geflügel wird aufgehoben. Das teilte das Umweltministerium am 28.04.2021 in München mit. Hintergrund seien die rückläufigen Fälle von Geflügelpest - auch Vogelgrippe genannt - bei Wildvögeln. (zu dpa "Geflügelpest: Bayern hebt landesweite Stallpflicht auf") Foto: Daniel Karmann/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Muss in den Stall: Auch in Frankfurt (Oder) kommt jetzt die Stallpflicht für Geflügel. Was bekannt ist. (Symbolfoto)

Daniel Karmann/dpa
  • Vogelgrippe in Frankfurt (Oder): Ab 30. Oktober gilt Stallpflicht für Geflügel in Stadt und Ortsteilen.
  • Geflügelausstellungen und -märkte sind verboten, Biosicherheitsmaßnahmen für Halter verpflichtend.
  • Ziel ist der Schutz von Haus- und Nutzgeflügel vor Wildvogel-Virusübertragungen.
  • Stadtverwaltung warnt: Tote oder kranke Wildvögel nicht anfassen, Veterinäramt informieren.
  • Brandenburg stark betroffen: In Landkreisen wurden bereits Geflügelbestände gekeult.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die Ausbreitung der Vogelgrippe ist weiterhin in Brandenburg ein großes Thema, auch Frankfurt (Oder) ist davon nicht ausgenommen. Bereits am Montagmorgen (27. Oktober) wurde ein toter Kranich im Stadtgebiet gefunden, nun gibt es Neuigkeiten vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt.

Noch ist unklar, ob der Vogel tatsächlich am Virus verendet ist. Angesichts der sich zuspitzenden Seuchenlage hat das Veterinäramt dennoch reagiert und eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Sie tritt am Donnerstag (30. Oktober) in Kraft – und damit später als in vielen anderen Teilen Brandenburgs, die stärker als Frankfurt vom Virus betroffen sind.

Ab Donnerstag gilt in der Stadt und ihren Ortsteilen eine generelle Stallpflicht für Geflügel. Zudem sind Geflügelausstellungen und -märkte untersagt. Mit den verschärften Maßnahmen soll ein Eintrag des Virus aus der Wildvogelpopulation in Haus- und Nutzgeflügelbestände verhindert werden. Geflügelhalter sind verpflichtet, strikte Biosicherheitsvorkehrungen einzuhalten und jeden Kontakt zwischen Wildvögeln und gehaltenen Tieren zu vermeiden.

Die Stadtverwaltung appelliert zudem an alle Halter, aufmerksam zu bleiben: Wer kranke oder tote Wildvögel oder Geflügel entdeckt, sollte diese nicht anfassen und umgehend das Veterinäramt informieren (E-Mail: vet@frankfurt-oder.de).

Stallpflicht in Frankfurt (Oder) hatte sich bereits angedeutet

Bereits in den vergangenen Tagen hatte sich angedeutet, dass zusätzliche Schutzmaßnahmen auch in Frankfurt notwendig werden könnten. Martin Göldner, selbst Tierhalter und Organisator der Geflügelbörse in Güldendorf, sagte bereits am Dienstag: „Die Stallpflicht wird kommen, da müssen wir uns nichts vormachen.“ Die Situation in Brandenburg ist weiterhin angespannt: In mehreren Landkreisen mussten Betriebe ihren gesamten Bestand an Enten, Hähnchen oder Gänsen keulen. Auch zahlreiche Kraniche sind dem Virus bereits zum Opfer gefallen.