Corona: Schnaps aus Kulturbrennerei Streitberg darf kein Desinfektionsmittel werden

Kaum noch Nachfrage: Werner Menzel steht am Kessel seiner kleinen Brennerei in Streitberg. Ginge es nach ihm, würde er seine freien Kapazitäten zur Herstellung von Alkohol für Desinfektionsmittel nutzen.
Andreas SchmaltzWerner Menzel gefiel die Idee ebenfalls und hat zugesagt. „Damit schlagen wir zwei Fliegen mit einer Klappe“, sagt Menzel, „es hilft die kleinen Brenner wie uns über Wasser zu halten und die Apotheken bekommen ihr Desinfektionsmittel.“ Am Vortag habe er aus 600 Litern Apfelwein ungefähr 50 Liter hochprozentigen Alkohol gebrannt. Auch jetzt liegt in seiner kleinen Brennerei ein süßlich, fruchtiger Duft in der Luft. Im Hintergrund blubbert das Rührwerk des Kessels. Pro Brand, also in etwa einer Stunde, kann er 100 Liter Rohmasse verarbeiten.
Alles über das Coronavirus und seine Folgen für Brandenburg und Berlin in unserem Corona-Blog.
Ohne Alkohol keine Herstellung
Natürlich seien die Mengen, die er liefern könnte „Pillepalle“. "Aber ich bin ja nicht der einzige Brenner.“ Menzel verwies gegenüber dem Apotheker aber auch auf die Steuer auf Trinkalkohol. Die Beträgt immerhin 13 Euro pro Liter Alkohol. Also wandte sich Jan Thesenvitz an die Landesapothekerkammer, um herauszufinden, wie er die Steuer umgehen, oder zurückerstattet bekommen kann. Desinfektionsmittel kann die Linden-Apotheke dringend gebrauchen. „Wir brauchen nicht mehr Desinfektionsmittel, wir brauchen überhaupt welches“, betont er.
Die Antwort der Landesapothekerkammer hat die Pläne von Thesenvitz zunichtegemacht. Zwar stelle die Alkoholsteuer keine Hürde mehr dar, doch der Alkohol von Werner Menzel sei nicht entsprechend zertifiziert. Dürfe nach Gesetzeslage nicht verwendet werden. Denn, so erklärt Maren Nowy, stellvertretende Geschäftsführerin Pharmazie der Landesapothekerkammer Brandenburg, der Apotheker müsse die Qualität des Desinfektionsmittels sicherstellen. Es müsse ausreichend konzentriert und wirksam sein und dürfe keine schädlichen Stoffe beinhalten. „Dazu wäre ein aussagekräftiges Analysenzertifikat hilfreich“, sagt sie. Ist mithilfe der Analyse der Inhaltsstoffe des Alkohols eine Ungefährlichkeit der Stoffe und die nötige Konzentration nachgewiesen, könne man „noch einmal an die zuständigen Behörden herantreten“, so Nowy.
Ohne Zertifizierung der Inhaltsstoffe des Alkohols von Werner Menzel, kann Jan Thesenvitz rechtlich gesehen die Qualität der Ausgangsstoffe seines Desinfektionsmittels nicht sicherstellen und darf es nicht weitergeben. Macht er es trotzdem, trägt er die alleinige Verantwortung. „Wenn wir das jetzt machen“, sagt er, „dann sind wir voll in Haftung.“
Doch mit Menzels Alkohol steht der Apotheker noch vor einer weiteren Hürde des Regelwerks. Die Konzentration von mehr als 70 Prozent, die Menzel herstellen kann, reicht nicht aus. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin schreibt einen deutlich höheren Prozentsatz vor. "Die Mindestreinheit von Ethanol muss vergällt mindestens 96 Prozent betragen“, so heißt es bei der Behörde.
Auch an Gefäßen fehlt es
„Wir können natürlich rechnen“, empört sich Jan Thesenvitz darüber. Am Ende müsste die Rezeptur einen Alkoholgehalt von 70 Prozent haben. Aber auch wenn diese Hürde genommen würde, ist sich Thesenvitz nicht sicher, wie die Ausgabe von selbst hergestelltem Desinfektionsmittel praktisch funktionieren könnte. Denn auch Gefäße gebe es keine. „Die Leute müssten ihre eigenen Fläschchen mitbringen.
Auf die grundsätzliche Frage, warum Alkohol, dessen Qualität zum Trinken gut genug ist, nicht gut genug für Desinfektionsmittel sein soll, haben weder Werner Menzel, Jan Thesenvitz noch Maren Nowy eine Antwort. Die obliegt allein den zuständigen Behörden.
Alles über das Coronavirus und seine Folgen für Brandenburg und Berlin in unserem Corona-Blog.
Mit Wasserstoffperoxid gegen Bakterien
Die Zugabe von Wasserstoffperoxid dient in den von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Rezepturen dazu, möglicherweise vorhandene bakterielle Sporen in den Händedesinfektionsmitteln abzutöten, da Alkohole hierfür nicht geeignet sind, heißt es bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Ein Beitrag zur Wirksamkeit der Händedesinfektion sei seitens der WHO nicht vorgesehen. Daher darf auf die Zugabe von Wasserstoffperoxid verzichtet werden, wenn sichergestellt wird, dass die Ausgangsstoffe keine bakteriellen Sporen enthalten. Ist das nicht möglich, soll auf die Rezepte nur mit Alkohol und Wasser zurückgegriffen werden.⇥red