Die gerade neu angelegten Straßenzüge im künftigen Wohngebiet im Karree Neue Kanalstraße/Siedlerweg in Spreenhagen muten wie Rampen an, die in Richtung Herz der Siedlung hin immer höher aus dem Boden ragen. Was wunderlich aussieht, entspricht den Vorgaben aus dem Bebauungsplan Nr. 13 "Kiefernweg".
Das Höhenniveau der Straßen ist darin begründet, dass das Areal in einer Trinkwasserschutzzone liegt. "Die Rigolen und die Straßen müssen einen Meter über dem höchsten hundertjährigen Grundwasserstand liegen", erläutert Thomas Prigand, einer der beiden Geschäftsführer der Z. und P. Grundstücksgesellschaft, die das Gebiet entwickelt. "Ohne die Einhaltung dieser Vorgabe hätte es keine Genehmigung durch die untere Wasserbehörde in Beeskow gegeben."
Der maximale Grundwasserstand ist mit 50 Zentimetern unter der Oberfläche angegeben. Plus besagten Meter ragen die Straßen etwa einen halben Meter über das Areal hinaus. Darauf müssen sich auch die künftigen Eigenheimbauer einstellen. "Alle Aufbauten und Zufahrten müssen diesen Meter über besagtem Pegel liegen", erläutert Verena Hirte von Town und Country, die den Hausvertrieb für die Siedlung managt. Das sei mit Mehraufwand verbunden, aber mit jedem Eigentümer besprochen und im Bauvertrag verankert. Jeder Bauherr muss darüber hinaus ein Versickerungsgutachten als Ergänzung zum Bauantrag einreichen. All die speziellen Auflagen seien ärgerlich, aber nicht zu ändern.
Der Verkauf läuft laut Verena Hirte trotzdem gut, etwa zwei Dutzend Grundstücke sind im ersten Bauabschnitt veräußert, nur noch wenige im Angebot. Insgesamt gibt es etwa 50 Grundstücke in dem zweigeteilten Gebiet. Die künftigen Bauherren kommen aus der näheren Umgebung und aus Berlin, sind junge Familien mit Kindern und Paare.
Nun stellt sich die Frage, warum es für das Baufeld die besonderen Auflagen gibt, für alle umliegenden, teilweise unmittelbar angrenzenden Grundstücke aber nicht. Aus der Kreisverwaltung ist dazu lediglich zu erfahren, dass "bei der Straßenplanung die Anforderungen der allgemein anerkannten Regeln der Technik bezüglich der Anlage von Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser von Straßen berücksichtigt" wurden. "Danach ist ein Mindestabstand der Sohle der Versickerungsanlagen zum mittleren höchsten Grundwasserstand einzuhalten. Das wurde durch die untere Wasserbehörde geprüft", schreibt Pressesprecher Mario Behnke. Warum das bei den existierenden Straße anders ist, hätte eine Archivrecherche erfordert, die kurzfristig nicht leistbar sei. Prigand geht davon aus, dass sich die Trinkwasserschutzzone verändert hat.