Hund bei Seelow
: Erneuter Vorfall mit Kampfhund – Kind wird schwer verletzt

Erneut gab es im Amt Seelow-Land einen Vorfall mit einem Kampfhund. Dabei wurde ein Kind schwer verletzt. Was bisher bekannt ist.
Von
Peter Grenz
Falkenhagen
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  • Nach Hundeattacke: Rettungsdienst brachte das schwerverletzte Kind in ein Krankenhaus. (Symbolbild)

    Nach Hundeattacke: Rettungsdienst brachte das schwerverletzte Kind in ein Krankenhaus. (Symbolbild)

    Markus Kluge
  • Bei dem Hund soll es sich nach bisherigen Erkenntnissen um einen American Staffordshire Terrier gehandelt haben.

    Bei dem Hund soll es sich nach bisherigen Erkenntnissen um einen American Staffordshire Terrier gehandelt haben.

    Bernd Thissen/dpa
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In den sozialen Medien schlägt der Vorfall bereits hohe Wellen und löst heftige Diskussionen über das Für und Wider von Kampfhunden aus. Der Grund ist ein erneuter Vorfall mit einem derartigen Tier, wobei ein Kind im Amt Seelow-Land schwer verletzt wurde.

Wie die Polizeidirektion Frankfurt (Oder) mitteilt, ereignete sich der tragische Zwischenfall am späten Vormittag des 11. Juli (Dienstag). Durch die Rettungsleitstelle wurde die Polizei über das Unglück informiert, das nicht nur die Menschen in der Gemeinde Falkenhagen erschüttert.

Nach bisherigen Erkenntnissen war in der Betonstraße ein frei laufender Hund unterwegs. Dieser stieß ein zwei Jahre altes Mädchen um und verletzte es dann durch Bisse im Gesicht und am Kopf schwer.

Ordnungsamt brachte Hund in ein Tierheim

Mitarbeiter vom Ordnungsamt Seelow-Land stellten das Tier sicher und brachten es in ein Tierheim. Nach ersten Angaben handelt es sich dabei um einen American Staffordshire Terrier, eine sogenannte Kampfhund-Rasse.

Die genauen Umstände des Vorfalls seien noch unklar und werden derzeit untersucht, heißt es von der Polizei. Nähere Angaben über den Gesundheitszustand des Kindes wurden nicht gemacht. Amtsdirektor Steffen Lübbe wollte den Vorfall gegenüber MOZ.de nicht kommentieren und verwies auf die noch nicht abgeschlossene Untersuchung der Polizei. Diese ermittelt wegen des Vorwurfes der gefährlichen Körperverletzung.