Lärm in Kienbaum: Nächtlicher Einsatz der Polizei wegen Ruhestörung eskaliert

Nächtlicher Einsatz in Kienbaum: Wegen Ruhestörung wurde die Polizei zu einem Einsatz nach Kienbaum gerufen (Symbolfoto). Die Situation eskalierte.
Daniel Karmann/dpa- In Kienbaum störte in der Nacht zum Mittwoch laute Musik die Anwohner der Puschkinstraße.
- Gegen 23.20 Uhr rückte die Polizei an und ermahnte den 48-jährigen Bewohner zur Ruhe.
- Weniger als 30 Minuten später lief die Musik erneut – die Nachbarn meldeten sich wieder.
- Die Polizei nahm den Mann in Gewahrsam, um weitere Ordnungswidrigkeiten zu verhindern.
- In der Zelle beschädigte er den Türspion, weshalb zusätzlich eine Anzeige wegen Sachbeschädigung folgt.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Für die Anwohner der Puschkinstraße in Kienbaum (Landkreis Oder-Spree) ist die Nacht zum Mittwoch (24. Juni 2026) alles andere als ruhig verlaufen. Laute Musik riss viele Menschen aus der Nachtruhe und sorgte für erheblichen Ärger in der Nachbarschaft. Gegen 23.20 Uhr gingen bei der Polizei die ersten Beschwerden über die massive Ruhestörung ein.
Die Beamten mussten nicht lange suchen: Schon von Weitem war die Musik deutlich zu hören. In der betroffenen Wohnung trafen sie auf einen 48-jährigen Hausherren, den sie eindringlich zur Ruhe ermahnten. Zugleich machten sie unmissverständlich klar, dass bei einer erneuten Störung Konsequenzen drohen.
Ruhestörung: Musiklärm eskaliert trotz Polizeiwarnung
Doch die Warnung zeigte offenbar keine Wirkung. Nicht einmal eine halbe Stunde später dröhnte die Musik erneut durch die Straße. Für die genervten Nachbarn war damit das Maß endgültig voll. Um weitere Ordnungswidrigkeiten zu verhindern, nahm die Polizei den Mann schließlich mit auf die Dienststelle.
Dort beruhigte sich die Situation jedoch keineswegs. Nach Angaben der Polizei beschädigte der 48-Jährige in der Gewahrsamzelle auch noch den Türspion. Damit bleibt es für ihn nicht nur bei dem Ärger wegen der Ruhestörung: Zusätzlich erwartet ihn nun eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung.
