Ordnungsamt
: Auf Kontrolltour mit der Hunde-Streife

2500 Hunde gibt es in Fürstenwalde – und viele Hundehaufen. Das Ordnungsamt kontrolliert jetzt verstärkt die Halter.
Von
Ruth Buder
Fürstenwalde
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Im Visier des Ordnungsamtes: Christian Schütz hatte bei seinem Spaziergang am Goetheplatz die Kottüten für seinen Hund Benny im Auto vergessen. Die aber muss er beim Gassigehen immer bei sich tragen.

Ruth Buder

„Schönen guten Morgen, wir sind vom Ordnungsamt“, stellen sich die beiden Mitarbeiter Christian Schütz vor, der gerade mit Benny am Goetheplatz Gassi geht. „Können wir bitte die Hundesteuermarke und ihre Kottüten sehen?"  Der Hundehalter ist überrascht, aber entgegenkommend: „Habe ich alles im Auto, wollte ja nur eine kurze Runde drehen.“ Die Ordnungsamtsmitarbeiter, sie wollen wegen möglicher Anfeindungen im Internet nicht namentlich genannt werden, zeigen sich kulant, gehen mit zum Auto und lassen sich alles zeigen. „Sie wissen aber schon, dass sie die Tüten immer am Mann haben müssen?“

Christian Schütz sucht nach Ausflüchten, zeigt aber ein Einsehen, obwohl er nun mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen muss. „Ich werde es verkraften, mag ja auch keinen Hundedreck auf der Straße“, sagt er und steigt mit Benny ins Auto. Auf dem Goetheplatz sind Mitarbeiter der Format GmbH mit dem Frühjahrsputz beschäftigt. Von Hundedreck in den Anlagen und sogar im Sandkasten können sie viel erzählen. „Wenn wir hier mit dem Rasenmäher fahren, fliegen einem die Tellerminen um die Ohren“, sagt Peter Metze, der Papier, Flaschen und Plaste aus der Rabatte fischt. Und er erlebt die verschiedensten Menschentypen: Die umsichtigen und die, die alles ohne Skrupel fallen lassen.

Auf der Spreewiese, einem der Plätze in Fürstenwalde, auf denen es keinen Leinenzwang gibt, ist auch Gassizeit. Harald Henseler, der mit Mischlingshündig Sammy die Sonne genießt, hat alles dabei, wonach die Mitarbeiter fragen. „Ich finde solche Kontrollen gut, es gibt viel zu wenige davon“, sagt Henseler. Wenige Meter weiter rennt ein Australian Shepherd über die Wiese. „Ich bin aus Meißen und nur auf der Durchreise“, sagt das Herrchen. Er kann alles nachweisen. „Kontrollen bin ich gewöhnt.“

Dann kommen zwei weiße Hündchen ins Visier. Dem „Frauchen“ wird beim Anblick der Ordnungshüter mulmig. Sie hat keine Steuermarke dabei, keinen Ausweis und ihre zwei Kottüten angeblich gerade verbraucht. Trotzdem ihre Daten notiert werden und sie mit einer Strafe rechnen muss, findet sie „die Arbeit korrekt“. Alle angesprochenen Hundehalter zeigen sich an diesem Morgen einsichtig.

Auf dem Ottomar-Geschke-Platz muss das Duo eine Frau ermahnen. Sie  hat ihre Bulldogge nicht angezeigt. Die Frau staunt, weil sie denkt, das träfe nur auf bestimmte Rassen zu. „Leinenzwang gilt für alle Hunde, die eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern und ein Gewicht von 20 Kilogramm haben, ist eine Anmeldung nötig“, erfährt sie.

Bei zweistündigen Kontrollen am 27. März und am 4. April sind 22 Hundehalter kontrolliert worden, sieben hatten keine Tüten, sechs keine Marken. Ordnungswidrigkeitsverfahren sind eingeleitet, die Höhe des Bußgeldes wird laut Ordnungsamtsleiter Christoph Malcher im Einzelfall ermittelt, hänge vom Einkommen ab. Mit den Ergebnissen ist er ganz zufrieden: „Wir sind auf einem guten Weg. Doch jeder Hundehaufen ist einer zu viel.“

Was Herrchen wissen sollten

Stadtordnung Fürstenwalde, § 14, Absatz 4

Halter oder Führer von Tieren haben bei Spaziergängen mit ihren Tieren zur Aufnahme des Tierkotes geeignete Materialien (z. B. Tüten) mit sich zu führen, um den Tierkot unverzüglich beseitigen zu können. Auf Verlangen der von der örtlichen Ordnungsbehörde befugten Personen, sind die Materialien vorzuzeigen.

Hundehalterverordnung Brandenburg, §6, Abs1/2

(1) Wer im Stadtgebiet einen Hund im Haushalt hält, hat dies innerhalb von einer Woche nach dessen Aufnahme in den Haushalt anzuzeigen. Für jeden Hund wird bei der Anmeldung eine Hundesteuermarke ausgegeben. Diese ist sichtbar am Hund anzubringen, wenn dieser sich außerhalb des vom Hundehalter bewohnten Hauses oder dessen umfriedeten Grundbesitzes aufhält.

(2) Ein Hund im Sinne des Absatzes 1 ist dauerhaft auf Kosten des Halters mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard zu kennzeichnen. Die Identität des Hundes (Rasse, Gewicht, Größe, Alter, Farbe und Chipnummer) ist der Ordnungsbehörde mit der Anzeige nach Absatz 1 mitzuteilen.