Stasi-Opfer in Fürstenwalde
: Neue Regelungen für politisch Verfolgte in der DDR

SED-Unrechtsbereinigungsgesetz: In Fürstenwalde wird dazu beraten, was sich ändert und wie Opfer des ehemaligen DDR-Regimes davon profitieren.
Von
Marlene Wetzel
Fürstenwalde
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Stasi-Akten: ARCHIV - 24.10.2017, Berlin: Akten lagern im Archiv des Bundesbeauftragten für die Unterlagen der Staatssicherheit der ehemaligen DDR (BStU). (zu dpa: «Als das Volk über die Stasi triumphierte») Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Für die Opfer des ehemaligen DDR-Regimes ändert sich mit der Novellierung des SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes einiges. 2024 haben rund 29.000 Menschen einen Antrag auf Einsicht in Stasi-Akten gestellt (Symbolbild).

Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa
  • Neuerungen im SED-Unrechtsbereinigungsgesetz treten am 1. Juli 2025 in Kraft.
  • Opferrente für ehemalige DDR-Häftlinge steigt von 330 auf 400 Euro.
  • Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte und Schüler erhöht.
  • Beratungstermine zur Gesetzesänderung am 8. April in Fürstenwalde.
  • Anerkennung von Gesundheitsschäden und bundesweiter Härtefonds neu.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

„Die Novellierung des Gesetzes ist sehr erfreulich“, findet Michael Körner, Leiter des Beratungsteams der Brandenburgischen Beauftragten zu Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur.

Damit meint er die Änderungen des sogenannten SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes, die zugunsten von Menschen beschlossen wurden, die in der DDR und in der Sowjetischen Besatzungszone verfolgt wurden, die rechtsstaatswidrige Maßnahmen erlitten haben oder die als Kinder und Jugendliche aus politischen oder sachfremden Gründen in Einrichtungen der DDR-Jugendhilfe eingewiesen wurden.

Die Neuerungen treten am 1. Juli 2025 in Kraft, am 8. April bietet das Team der Brandenburgischen Aufarbeitungsbeauftragten in Fürstenwalde Einzelgespräche zur Beratung an. Darin können Betroffene und ihre Angehörige ihre Fragen zur Novellierung des Gesetzes, aber auch zur Einsicht in die Stasi-Unterlagen sowie zur Rehabilitierung von SED-Unrecht klären.

Beratung in Fürstenwalde zur Einsichtnahme in Stasi-Akten und SED-Unrecht

Termin: 8. April

Ort: Stadt Fürstenwalde, Beratungsraum im Alten Rathaus

Zeit: 14 Uhr bis 18 Uhr

Beratungstermine werden im Vorfeld vergeben. Bitte anmelden unter 0331/23729217 oder buergerberatung@lakd.brandenburg.de

Opferrente von ehemaligen DDR-Häftlingen steigt

„Eine wichtige Novellierung des Gesetzes ist die deutliche Erhöhung der Opferrente von ehemaligen politischen Häftlingen von 330 auf 400 Euro“, erklärt Körner. Darüber hinaus wird die Opferrente künftig unabhängig von der wirtschaftlichen Lage der Opfer selbst gewährt. Die Opferrente wird somit zur Ehrenpension, es wird nicht mehr geprüft, wie viel Einkommen eine Person hat und ob sie bedürftig ist.

Das ist insofern ein wichtiger Punkt, weil Betroffene neben körperlichen Folgen auch psychische Folgen davongetragen haben, die ihre berufliche Laufbahn negativ beeinflusst haben.  Aus einer Studie des Landtags Brandenburg und dem Berliner Institut für Sozialforschung (BIS) von 2019/2020 geht hervor, dass Brandenburger, die in der SBZ/DDR politisch verfolgt wurden oder Unrecht erlitten haben und deren mitbetroffenen Familien im Vergleich zur Bevölkerung im Land Brandenburg heute überdurchschnittlich häufig erwerbsgemindert oder schwerbehindert sind.

Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte und verfolgte Schüler erhöht

Auch die Ausgleichsleistungen von beruflich Verfolgten und verfolgten Schülern werden von 240 € auf 291€ erhöht und die erforderliche Verfolgungszeit von „mehr als drei Jahren“ auf „mehr als zwei Jahre“ verkürzt.

Neben dem finanziellen Wert der Erhöhung stecke auch ein symbolischer Wert für die Opfer darin, erläutert Körner: „Ihr Widerstand verdient es, gewürdigt zu werden und sie verdienen eine Entschädigung für das, was sie erleben mussten, ganz gleich wie viel sie als Arbeitnehmer verdienen.“

Neu im Gesetz aufgenommen wurde auch, dass Opfer, die außerhalb der DDR von dem Regime unter Druck gesetzt wurden sowie Opfer von Zwangsaussiedlung Anspruch auf Leistungen haben.

Wiederholte Antragstellung möglich

Zudem besteht die Möglichkeit des wiederholten Antrags auf strafrechtliche Rehabilitierung, auch wenn er bereits abgelehnt wurde. Dazu müssen aber neue Beweismittel vorgelegt werden.

Neu ist außerdem, dass die Anerkennung von Gesundheitsschäden erleichtert werden soll. Das sei aber knifflig, weiß Körner. Schließlich sei alles sehr lange her und trotzdem müsse man eine Kausalität nachweisen können. „Die Anerkennungsquoten von Gesundheitsschäden sind wahnsinnig gering. Man muss sich klarmachen, ob man einen solchen Prozess mit allem, was dazu gehört, auf sich nehmen möchte“, warnt er.

Nicht zuletzt sieht das Gesetz die Einrichtung eines bundesweiten Fonds für Härtefälle vor. Einen solchen Fond für Betroffene, die sich in besonderen Notlagen befinden, gäbe es in Brandenburg allerdings schon seit 2015, weiß der Experte.

Bei der Beratung am 8. April wird es sich hauptsächlich um eine Rechtsberatung handeln, geplant ist auch eine psychologische Trauma-Beratung.