Nachweislich sieben Mal hat sich Chris Halecker zwischen Dezember 2015 und Mai 2016 an der Vereinskasse bedient und 6240 Euro auf sein Privatkonto überweisen. Das Amtsgericht Fürstenwalde hat ihn wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 208 Euro, insgesamt also 41 600 Euro, verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zur mündlichen Hauptverhandlung am Montag ist es gekommen, nachdem die Verteidigung des heute 53-Jährigen gegen einen im September 2018 ergangenen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte. Nach Bekanntwerden des Urteils wurde Halecker, der im Juni 2016 zum stellvertretenden Landrat im Kreis Dahme-Spreewald ernannt wurde, zunächst vom Dienst suspendiert und später abgewählt.
Halecker selbst äußerte sich vor Gericht zu den Vorwürfen nicht; in einer von Richterin Elke Reiner verlesenen E-Mail an den Vereinsvorstand räumt er sein „Fehlverhalten“ ein. Das Geld habe er gebraucht, so ist es in der Akte zu dem Verfahren vermerkt, weil der Fürstenwalder sich in Berlin mit einer „Schrottimmobilie“ verspekuliert habe.
„Ich war hochgradig verärgert“, sagte Ingo Welz zu dem Fall. Der damalige Kassenwart habe im September 2016 von der Sachbearbeiterin Christina Varchim – Haleckers Schwägerin – erstmals einen Kontoauszug in die Hand bekommen. Dass dort für Beträge zwischen 286 und 2446 Euro als Zahlungsempfänger immer wieder das Ehepaar Halecker aufgetaucht sei, habe ihn stutzig gemacht. In einer Sitzung, der Halecker fernblieb, beschloss der Vorstand daraufhin, Anzeige gegen den Vereins-Chef zu erstatten. Neben dem ehemaligen Kassenwart der Landesrettungsschule sagten am Montag weitere damalige Vorstandsmitglieder, darunter der jetzige Vorsitzende Karsten Klaus Herrmann, sowie langjährige Vereinsmitglieder vor Gericht aus.
Demnach habe Halecker zuvor monatlich stattfindende Vorstandssitzungen nicht mehr einberufen, war für Fragen nicht erreichbar. Das Gericht erkennt darin die Absicht, das eigene Tun zu verschleiern. „Der Angeklagte hat alles daran gesetzt, dass unberechtigte Vermögensverfügungen nicht auffallen“, begründete Richterin Elke Reiner das Urteil. Den von der Staatsanwaltschaft angeführten Tatbestand der gewerbsmäßigen Untreue, für den eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten gefordert worden war, erkannte das Gericht hingegen nicht. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.