Bildung: Grundschulen weiter zweizügig

Viele neue Erstklässler: Damit können ebenso die Lehrer von Stadt- und Fontane-Schule im kommenden Schuljahr rechnen.
Hendrik Schmidt/dpaMehr als 60 Kinder befinden sich derzeit in den Anmeldeverfahren für die Stadtschule, sagte Karin Schröder, Abteilungsleiterin Ordnung/Kita/Schulen der Granseer Amtsverwaltung, bei der Sitzung des Schul- und Kitaausschusses am Montag. Die Verfahren seien noch nicht alle abgeschlossen, daher könne auch noch keine verbindliche Aussage über die künftigen Klassenstärken getroffen werden.
Die stellvertretende Schulleiterin der Stadtschule, Heike Hitzer, ergänzte, dass es sich bei 50 Kindern um Neuanmeldungen handele. Hinzu kommen 17 Rücksteller. Sieben Anträge auf die Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs wurden gestellt. Bei zwei oder drei Kindern sei bereits absehbar, dass sie in der Stadtschule nicht unterrichtet werden können, so Hitzer weiter. Diese Kinder seien stark verhaltensauffällig. Ihre Konzentrationsfähigkeit betrage gerade einmal 15 Minuten. Auch seien einige Schüler in spe dabei, die eventuell in Borgsdorf oder der Exin-Förderschule für geistig Behinderte in Zehdenick zu beschulen seien.
Erhebliche Probleme bereiten die Schuleingangsuntersuchungen, berichtete Hitzer. Sei es bislang üblich gewesen, dass diese in der Regel binnen einer Woche erledigt waren, neben dem Arzt war stets auch ein Vertreter der Schulleitung anwesend, seien diese nun noch gar nicht durchgeführt worden. Es gebe nicht genug Amtsärzte.
Das Verfahren sei für Eltern wie Schulleitung auch ungleich aufwändiger als bisher, betonte Hitzer. Den Eltern werde vom Gesundheitsamt des Kreises telefonisch der Termin mitgeteilt, der in Gransee, unter Umständen aber auch in Oranienburg stattfinden könne. Die Schule erhalte eine Durchschrift des Ergebnisses und könne erst danach Einladungen für einen weiteren Termin an die Eltern verschicken. Dieser dauere in der Regel 30 bis 45 Minuten. Höchstens fünf Kinder seien so an einem Vormittag zu schaffen. Nachmittags lasse mangelnde Konzentrationsfähigkeit der Kinder das mittlerweile nicht mehr zu.
Von ähnlichen Problemen berichtete auch die Schulleiterin der Menzer Fontane-Schule, Angela Stegemann. „Das zieht sich unwahrscheinlich nach hinten. Eigentlich sind im Mai die Bescheide rauszuschicken. Das macht uns die Arbeit nicht einfacher und ist für die Eltern auch unbefriedigend“, sagte sie. Lagen für ihre Schule Anfang Dezember vergangenen Jahres 42 Anmeldungen vor, reduzierte sich diese Zahl durch Rückstellungen und Wegzüge auf etwas über 30. Kinder, die voraussichtlich gar nicht in Menz beschult werden können, seien auch darunter. Dennoch sei davon auszugehen, dass der neue Jahrgang ebenfalls zweizügig eingerichtet werden könne. "Wir können einen Raum dazunehmen, der bislang als Kursraum genutzt wird. Sollte diese Zügigkeit weiter so sein, bekommen wir aber Raumprobleme“, stellte Stegemann fest.
Schuleingangsuntersuchung
■ Die Schuleingangsuntersuchung (Einschulungsuntersuchung) ist eine Pflichtuntersuchung. Ein Sorgeberechtigter muss dabei anwesend sein.
■ Sie richtet sich an alle Kinder, die im folgenden Schuljahr in eine Grundschule aufgenommen werden sollen, unabhängig davon, ob sie bis zum 30. September des laufenden Jahres das sechste Lebensjahr vollenden oder im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden. Weitere Ausnahmen sind möglich.
■ Rechtliche Grundlagen für die Schuleingangsuntersuchung finden sich im Brandenburgischen Schulgesetz, dem Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz sowie der Kinder und Jugendgesundheitsdienst-Verordnung. ⇥(mhe)