Einzelhandel
: Zehdenicker Hauptausschuss befürwortet Rewe-Pläne

Kölner Lebensmittelkonzern hat 1994 errichteten Nahversorgungsstandort in Zehdenick erworben. Nutzer wollen dort ihre Verkaufsflächen erweitern.
Von
Martin Risken
Zehdenick
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Hier hat sich seit 26 Jahren kaum noch was verändert: Das Koppelgebäude von Aldi und Rewe an der Falkenthaler Chaussee entspricht nicht mehr heutigen Ansprüchen. Große Umbaupläne sind in Vorbereitung.

Martin Risken

Bauliche Mängel

Auch wenn ein Um- und Ausbau des vorhandenen Gebäudes möglich wäre, läuft offenbar alles auf zwei Neubauten hinaus. „Aldi und wir wollen uns vergrößern“, kündigte die für die Expansion von Rewe in Brandenburg und Sachsen zuständige Managerin der Rewe Group, Heike Fuchs, im Hauptausschuss an. Rewe habe den Nahversorgungsstandort vor einem Jahr vom Eigentümer gekauft. Danach habe Aldi erklärt, am jetzigen Standort zwar zu bleiben, aber die Ladenflächen auf bis 1 100 Quadratmeter zu erweitern und das Erscheinungsbild des Ladens zu verändern. Ähnliche Pläne verfolgt auch Rewe selbst. Die Ladenfläche des Lebensmittelhändlers soll auf bis zu 1 800 Quadratmeter erweitert werden. Der im Jahr 1994 errichte Koppelbau, der zwei Läden unter einem Dach vereint, entspreche nicht mehr heutigen Standards, werde aber auch den Ansprüchen von Rewe nicht mehr gerecht, erläuterte Fuchs. Darüber hinaus gebe es bauliche Mängel, weil in den vergangenen Jahren nicht mehr viel in den Standort investiert worden sei. „Die alte Fläche wird nicht gut genutzt“, so die Rewe-Managerin. Das Konzept ihres Unternehmens lasse sich auf der vorhandenen Verkaufsfläche nicht mehr abbilden. Die Kundenparkplätze entsprächen nicht mehr heutigen Standards. „Die Autos sind größer geworden, viele fahren einen SUV“, so Fuchs. Es gebe die Absicht, zwei getrennte Gebäude zu schaffen und die Anlieferung zwischen den beiden Baukörpern zu platzieren. Zwar soll das Vorhaben möglichst auf der bislang genutzten Fläche realisiert werden, einen Zukauf von Grund und Boden in der Nachbarschaft schloss Fuchs aber nicht aus. Durch die Veränderung der Baukörper werden letztlich weniger Stellplätze für die Kunden zur Verfügung stehen.

Hohe planerische Hürden

Die planerischen Voraussetzungen für die Expansion an diesem Standort zu schaffen, ist trotzdem mit einem riesigen bürokratischen Aufwand verbunden, wie die von Rewe beauftragte Planerin Elisabeth Giesecke erläuterte. Obwohl bereits jetzt 80 Prozent der Fläche versiegelt seien, müsse eine vollumfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, um den Ansprüchen an den Natur- und Artenschutz gerecht zu werden, die der Gesetzgeber vorschreibt. „Eine erste Erfassung der Arten läuft bereits“, erläuterte Giesecke. Alle dort lebenden Tiere und Pflanzen müssten dokumentiert werden.

Planungsrechtlich ist der Nahversorgungsstandort bislang ein eingeschränktes Gewerbegebiet. Da es aber für die Steuerung des Einzelhandels besondere Prämissen gebe, müsse jetzt ein neuer Bebauungsplan erstellt und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ein Sondergebiet für den großflächigen Einzelhandel der Nahversorgung festgelegt werden. Im Detail bedeutet das unter anderem, dass die maximal zulässigen Verkaufsflächen und der zulässigen Sortimente im Einklang mit der gesamtstädtischen Zielstellung der Stadt Zehdenick stehen müssen.

Die Kosten für das Verfahren trägt die Rewe Group, die Aldi als Mitnutzer des Areals langfristig binden möchte.  Nach den Empfehlungsbeschlüssen des Hauptausschusses muss noch die Stadtverordnetenversammlung den Plänen von Rewe zustimmen.

Zeitgerechte Gestaltung geplant

Seit 1994  trägt der Nahversorgungsstandort mit den beiden ansässigen Lebenmittelmärkten Aldi und Rewe zur Sicherung der Nahversorgung bei.

Beide Marktbetreiber beabsichtigen, ihre Märkte zu modernisieren und zu vergrößern. Es werden sowohl die Errichtung eines modernen, zeitgerechten Neubaus als auch die Erweiterung der bestehenden Gebäude in Erwägung gezogen. Ziel ist es, Anschluss an aktuelle Marktstandards zu erreichen.

Die geltenden planungsrechtlichen Bestimmungen lassen das Vorhaben nicht zu, weshalb ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden muss.

Die Rewe hat deshalb am 27. April 2020 einen Antrag zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen an die Stadt Zehdenick gestellt und die Kostenübernahme zugesagt. Das gilt auch für die Änderung des Flächennutzungsplanes.⇥ris