Genehmigung
: Gasförderung könnte am Naturschutz scheitern

Stoppen hohe Naturschutz-Auflagen die geplante Förderung von Erdgas im Gebiet Zehdenick-Nord? Inzwischen bezieht auch die Landesregierung Stellung.
Von
Martin Risken
Zehdenick
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Das mögliche Fördergebiet wurde bereits seismisch erkundet.

Wolfgang Gumprich

Das Vorhaben von Jasper Resources stoße bei der bündnisgrünen Landtagsfraktion auf Skepsis. Sorgen macht ihr vor allem der Umstand, dass auch in sensiblen Bereichen wie dem Naturschutzgebiet "Kleine Schorfheide“ gebohrt und Erdgas gefördert werden könnte, wenn auch unter strengen Auflagen. „Die konkrete Rechtslage muss nun darauf geprüft werden, ob die Rohstoff-Gewinnung in diesem Gebiet überhaupt genehmigungsfähig ist“, so die bergbaupolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion, Heide Schinowsky. Grundsätzlich hätten Bergbaukonzerne „aufgrund des antiquierten Bundesbergrechtes ein Anrecht auf die Ausbeutung von Rohstoffen“, so Schinowsky.

Der umweltpolitische Sprecher der Bündnisgrünen, Benjamin Raschke, vertritt gar die Meinung, dass er es für unwahrscheinlich halte, die Erdgasförderung in einem Naturschutzgebiet zu genehmigen, „denn die Ausbeutung der Lagerstätten ist mit zum Teil erheblichen Beeinträchtigungen von Menschen und Umwelt verbunden“.

Schon einmal scheiterte ein ähnliches Vorhaben eines anderen Unternehmens im Naturpark Dahme-Heideseen genau an diesen Auflagen. 2016 vertrat die Landesregierung die Auffassung, dass eine Genehmigung für eine Erdgasaufbereitungsanlage im Naturpark nur dann erteilt werden dürfte, wenn der Charakter des Gebietes nicht verändert und die Förderung dem besonderen Schutzzweck nicht oder nur unerheblich zuwiderläuft. Ausnahmen wären demnach nur möglich, wenn ein überwiegend öffentliches Interesse vorliege.

Die Landesregierung weist in ihrer aktuellen Antwort auf die Kleine Anfrage auf das umfangreiche Genehmigungsverfahren hin, das Jasper Resources durchlaufen müsse, bevor es überhaupt zur Probebohrung kommen kann, denn „die bergrechtlichen Betriebsplanverfahren haben keine konzentrierende Wirkung“. Es müssten gesonderte Erlaubnisse nach anderen Rechtsgebieten eingeholt werden, sogar ein Raumordnungsverfahren sei abhängig von Fördermengen und der Art des Förderproduktes nicht auszuschließen.