Konversion
: Solarpark soll in alter Kiesgrube in Klein-Mutz errichtet werden

Tagebau in Klein-Mutz soll zunächst renaturiert und dann zum Teil mit Photovoltaik-Modulen bebaut werden.
Von
Martin Risken
Klein-Mutz
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Photovoltaik statt Kies und Sand: Der Tagebaubetreiber möchte auch weiterhin Geld mit dem Areal in Klein-Mutz verdienen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Sebastian Gollnow

Im rund 6,65 Hektar großen Tagebau erfolgte der Abbau von Kies und Sand seit Anfang 2013 bislang nur auf einer Fläche von 3,36 Hektar. Weil  ein Flurstück nicht zur Verfügung stand und die Nachfrage mittlerweile gering sei, wird durch die Somm-Trans Sommerfeld GmbH Zehdenick geplant, den Betrieb des Tagebaus einzustellen, was allerdings mit erheblichen Auflagen zur Renaturierung verbunden ist. Das Landesbergamt fordert daher auch einen Abschlussbetriebsplan.

Böschungen seien abzuflachen, betriebsfremde Materialien zu entfernen und der gelagerte Abraum wieder einzubauen. Anschließend sei die Fläche wieder einer natürlichen Begrünung zu überlassen.

Politische Akzeptanz gestiegen

In den Abschlussbetriebsplan soll nun die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf rund einem Drittel des aktiven Tagebaus aufgenommen werden, also auf rund 1,3 Hektar. Allerdings müsste die Stadt Zehdenick dazu einen Bebauungsplan aufstellen, weil sich die Fläche im Außenbereich befindet. Auch wenn die Stadtverordneten in den vergangenen Jahren mehrfach die Errichtung von großflächigen Photovoltaikanlagen in Klein-Mutz, Bergsdorf und zuletzt in Vogelsang aus verschiedensten Gründen abgelehnt hatten, ist sich Fachbereichsleiter Fred Graupmann sicher, dass das Vorhaben das Wohlwollen der Stadt finden könnte: "Seit Erarbeitung des Hauptbetriebsplanes haben die technische Entwicklungen der photovoltaischen Stromerzeugung sowie die gesellschaftliche und politische Akzeptanz derselben (,Energiewende’) erheblich zugenommen. Sowohl der Landesentwicklungsplan als auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz zielen auch auf die flächensparende Konversion ehemaliger Tagebauflächen zur Gewinnung erneuerbaren Stroms ab“, heißt es in der Begründung zur Beschlussvorlage fürs Stadtparlament. Nach der Zulassung des Abschlussbetriebsplanes, der Durchführung der darin festgelegten Arbeiten und der Abnahme durch das Bergamt könne die Stadt die Satzung des Bebauungsplanes erlassen und Baurecht schaffen.