Womöglich war die Zulassung des Betriebsplans zur seismischen Suche nach Erdgas rechtsfehlerhaft und könne im Nachhinein angefochten werden, erklärte BUND-Naturschutzreferent Axel Heinzel-Berndt am Dienstag. Sollte das der Fall sein, bestehe die Hoffnung, die Probebohrungen und damit letztlich auch die Erdgasförderung zwischen Gransee und Templin zu verhindern. Als Rechtsbeistand konnte der BUND den Berliner Verwaltungsrechtler Peter Kremer verpflichten. Dieser habe bereits die umstrittene Schweinemastanlage in Haßleben (Uckermark) erfolgreich verhindert, so Heinzel-Berndt. Der BUND war von der Ende Januar gegründeten Bürgerinitiative „Gegen Gasbohren“ Zehdenick/Templin um Unterstützung gebeten worden. Um die Klage zu finanzieren, sind bislang rund 3 000 Euro an Spendengeldern gesammelt worden. Für Donnerstag hat die BI zu einer Informationsveranstaltung in den Saal der Naturtherme Templin eingeladen.