MOZ+MOZ+Tonstich in Zehdenick
: DDR-Bootssteg ohne Bestandschutz – was das bedeutet

In den Tonstichen rund um Zehdenick gibt es noch Bootsstege aus DDR-Zeiten. Warum für diese nicht die DDR-Verordnung für Bevölkerungsbauwerke gilt.
Von
Ingmar Höfgen
Zehdenick
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Maaßstich in Zehdenick

Privatvergnügen kontra Naturschutz: In einem solchen Fall hat jetzt das Verwaltungsgericht Potsdam ein Urteil gesprochen. Es ging um einen DDR-Bootssteg am Maaßstich im Zehdenicker Ortsteil Burgwall.

Martin Risken