Neuer Mietspiegel
: Wohnen im Neubau wird deutlich teurer

Dem neuen Mietspiegel zufolge sind die Mieten in Hennigsdorf relativ stabil geblieben. Mit einer Ausnahme: Wohnen im Neubau ist eine teure Angelegenheit.
Von
Roland Becker
Hennigsdorf
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Beispiel für preiswerten Neubau: In den Fontanehöfen werden sieben Euro pro Quadratmeter verlangt.

Roland Becker

Erstmals weist der Mietspiegel eine Rubrik für Wohnungen aus, die ab 2012 errichtet wurden. Dort werden für Wohnungen bis 80 Quadratmeter im Schnitt 8,79 Euro pro Quadratmeter verlangt, für noch größere Mietobjekte 9,11 Euro. Der Spitzenwert liegt bei 9,40 Euro. So frisch dieser Mietspiegel ist, liefert er aber gerade in dieser Rubrik keine aktuellen Werte. Die dürften leicht nach unten zeigen. Denn die mehr als 100 Wohnungen in den Fontanehöfen sind laut Hartmut Schenk, Chef der Wohnungsgenossenschaft WGH, noch nicht berücksichtigt worden. Der dort verlangte Einheitsmietpreis von sieben Euro pro Quadratmeter dürfte sich dämpfend auf dieses Segment des Mietspiegels auswirken.

Am billigsten wohnt es sich in Häusern, die zwischen 1950 und 1962 gebaut wurden. Hier werden pro Quadratmeter zwischen 5,50 und sechs Euro fällig. Mit bis zu 6,39 Euro sind die Altbauten etwas teurer, blieben beim Mietzins aber relativ stabil. Gleiches gilt auch für die Wohnungen, die in den ersten beiden Jahrzehnten nach der Wiedervereinigung entstanden sind. Hier liegen die Durchschnittswerte bei gut 7,50 Euro. Besonders begehrte Wohnungen in diesem Segment werden aber auch für bis zu 8,50 Euro angeboten. Die ab 1975 errichteten DDR–Plattenbauten gehören — mit Ausnahme sehr kleiner Wohnungen — zum Preiswertesten, was Hennigsdorfs Mietmarkt anbietet. Die preiswerteste Wohnung wird für 5,10 Euro pro Quadratmeter angeboten. Die Durchschnittswerte liegen für kleiner Wohnungen bei 5,31, für die über 60 Quadratmeter bei 5,42 Euro.

Der Mietspiegel ist ein Instrument für diejenigen, die in eine zuvor bereits vermietete Wohnung einziehen wollen. Da das Land Hennigsdorf seit 2016 als Kommune mit einem angespannten Wohnungsmarkt eingestuft hat, darf der Preis bei einer Wiedervermietung um höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.