In Oberhavel ist erneut ein Minderjähriger auffällig geworden, der mit einem Auto unterwegs war. Bei seiner Tour durch Hennigsdorf leistete sich der 16-Jährige am 26. Juli diverse Verstöße – und verwickelte dabei die Polizei in eine brenzlige Situation.
Der Fall ereignete sich um 1:40 Uhr an der Kreuzung Ruppiner Straße/Ecke Berliner Straße. Dort überfuhr der junge Mann mit einem VW eine rot zeigende Ampel. Was danach passierte, schildert Carola Haase von der Polizeiinspektion Oberhavel.

Fahrer unter Einfluss von Drogen

Beim Überqueren der Kreuzung brachte der Autofahrer ein Polizeiauto in Gefahr. „Ein zeitgleich dort fahrender Streifenwagen musste eine Notbremsung einlegen, um eine Kollision zu vermeiden“, heißt es im Polizeibericht.
Nach kurzer Verfolgung konnte der VW in der Hauptstraße gestoppt und kontrolliert werden. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der moldawische Fahrer erst 16 Jahre alt war und somit nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Auch „aufgrund des allgemeinen Verhaltens, der körperlichen Auffälligkeiten sowie der Fahrweise des jungen Fahrers“ wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser ergab ein negatives Ergebnis. Ein vor Ort folgender Drogenschnelltest schlug jedoch eindeutig auf den Konsum von Cannabis an. Daraufhin erfolgte eine Blutprobe im Krankenhaus Hennigsdorf.
Die weiteren Ermittlungen hätten zudem ergeben, dass die am Fahrzeug fest montierten amtlichen Kennzeichen nicht für den festgestellten VW ausgegeben wurden. Sie gehörten zu einem Pkw Citroen gehörten.
Bei der Überprüfung der Personalien des in Berlin wohnhaften Fahrers stellten die Beamten fest, dass gegen ihn eine Fahndung in Form einer Aufenthaltsermittlung durch das Amtsgericht Berlin Tiergarten zur Begleichung einer Vermögensabschätzung in Höhe von knapp 108 Euro bestand. Diesen Betrag konnte der junge Mann vor Ort begleichen.
Nach Beendigung aller polizeilichen Maßnahmen wurden diverse Anzeigen gefertigt: Fahren ohne Führerschein, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Verdacht des Diebstahls, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Urkundenfälschung.
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