Bauen in Königs Wusterhausen: So verhilft der Bau-Turbo einem Ehepaar zum Haus

Vom Bau-Turbo profitieren nicht nur größere Wohnbauprojekte, sondern auch private Bauherren und -frauen, die zum Beispiel ein Einfamilienhaus planen. Wie läuft es in Königs Wusterhausen? (Symbolbild)
Hauke-Christian Dittrich/dpa- Hauptausschuss erlaubt Bauvorbescheid für Einfamilienhaus in Zeesen – sechs Ja, drei Nein.
- Ursprüngliche Anträge scheiterten: Widerspruch und Klage blieben ohne Erfolg.
- Ablehnung wegen fehlender Einfügung und möglicher Konflikte mit Nachbarn.
- Bau-Turbo macht Ausnahme möglich, trotz Warnung vor Verdichtung und Baumfällungen.
- Auflage: 30 Prozent der Grundstücksfläche müssen unversiegelt bleiben, Antrag binnen eines Jahres.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
In den Sitzungen des Hauptausschusses von Königs Wusterhausen (Dahme-Spreewald) standen bereits mehrere private Bauprojekte zur Abstimmung, die mithilfe der „Bau-Turbo“-Regelungen gebaut werden sollen. In der Sitzung am Mittwoch, 27. Mai 2026, wurde über einen besonders kniffligen Fall entschieden.
In der Blumenstraße 14 in Zeesen möchte ein Ehepaar ein Einfamilienhaus auf ihrem Grundstück bauen. Schon 2022 hatten sie eine Bauvoranfrage gestellt, um abzuklopfen, ob ein Bauantrag nach ihren Vorstellungen überhaupt Chancen hätte, genehmigt zu werden. Doch Fehlanzeige: Der Bauvorbescheid war negativ.
Sie legten Widerspruch ein, aber auch der blieb erfolglos. Daraufhin reichten sie Klage beim Verwaltungsgericht in Cottbus ein - gleiches Ergebnis. Unter den neuen gesetzlichen Bedingungen des Bau-Turbos haben sie es jetzt noch einmal probiert und eine ähnliche Bauvoranfrage gestellt.
Geplantes Haus fügt sich nicht in die nähere Umgebung ein
Wie aus den Unterlagen hervorgeht, wurde der ursprüngliche Bauvorbescheid wegen ein paar Metern abgelehnt, da das geplante Haus zu weit weg von der Straße sei. Weil es für das Gebiet keinen Bebauungsplan gibt, gilt hier per Gesetz, dass sich das Gebäude „nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.“
In der näheren Umgebung stehen die Gebäude zwischen 8,16 Metern und 35,52 Metern von der Straße entfernt beziehungsweise 16,44 Meter bis 43,56 Meter, wenn man von der hinteren Gebäudekante bis zur Straße misst. Das Ehepaar wollte das neue Haus in einem Abstand von 40,06 Metern bis 42,78 Metern (50,06 Metern bis 52,78 Metern ab hinterer Gebäudekante) von der Straße aus bauen - und in zweiter Reihe. Denn auf dem Grundstück steht nahe der Straße bereits ein anderes Haus.

Das Grundstück in der Blumenstraße in Zeesen.
BrandenburgviewerIn seinem Widerspruch argumentierte das Paar, es könne das Haus lediglich einige Meter weiter nach vorn planen, um ausreichend Abstand zum Bestandsgebäude zu wahren. Ebenso führten sie an, dass auch auf anderen Grundstücken in der Nähe Gebäude in zweiter Reihe stünden, unmittelbar neben ihnen stehe sogar ein Haus mit ähnlicher Bautiefe wie von ihnen beabsichtigt.
Um die erforderlichen Bautiefen einzuhalten, plante das Ehepaar das Haus dann näher an der Straße und reichte einen neuen Lageplan ein, um die untere Bauaufsichtsbehörde umzustimmen. Doch das reichte scheinbar nicht. Ob wegen nicht eingehaltener Fristen oder aus anderen Gründen, geht aus den Unterlagen nicht hervor. In der Folge jedenfalls erhob das Paar Klage.
Das Gericht kam zu einer ähnlichen Bewertung der Situation wie die Behörde: Das geplante Gebäude würde sich nicht in die nähere Umgebung einfügen, das heißt, dort sei kein Vorbild oder eine Entsprechung zu finden. Was die nähere Umgebung der Blumenstraße 14 ist, legte das Gericht allerdings anders aus als das Ehepaar.
Zudem betonte das Gericht, dass sich das Gebäude selbst bei einer baulichen Einfügung sozial nicht in die Umgebung einfügen würde. Es verletze das Rücksichtnahmegebot und könne Konflikte mit Nachbarn auslösen.
Bau-Turbo hebelt Einfügungsgebot aus
Genau um solch langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, hat die Bundesregierung die Sonderregelungen des Bau-Turbos eingeführt. Damit kann auch der Grundsatz, dass sich ein geplantes Wohngebäude in die nähere Umgebung einfügen muss, ausgehebelt werden. Jede Stadt und jede Gemeinde entscheidet allerdings, ob und in welchem Umfang sie die Sonderregelungen nutzt. Im Fall von Königs Wusterhausen entscheidet das aktuell der Hauptausschuss.
Mit dem Argument, Königs Wusterhausen habe sich einer nachhaltigen Stadtentwicklung verschrieben und habe es sich selbst zur Aufgabe gemacht, „Wachstum behutsam gestalten, steuern und begrenzen zu wollen“, riet die Verwaltung davon ab, dem Antrag zuzustimmen. „Es entstünde eine zweite Baureihe mit Vorbildwirkung. Das Quartier würde verdichtet und der Versiegelungsgrad der Grundstücke auf Dauer erhöht. Die Ruhebereiche der Hintergärten würden aufgebrochen.“ Daneben müssten mehrere Bäume für den Bau gefällt werden.
Mit fünf Enthaltungen und fünf Ja-Stimmen hatte der Bauausschuss den Beschluss am 19. Mai 2026 in der Vorberatung dennoch empfohlen, wenn auch mit viel Zurückhaltung. Doch zwischen den Mitgliedern des Hauptausschusses herrschte Uneinigkeit. Zudem lagen zwei Änderungsanträge zur Beschlussvorlage vor. Diese erhielten jedoch keine Mehrheit.
Wie in den vergangenen Sitzungen wurde deutlich, dass die Stadt endlich Regeln benötigt, um über Bauvorhaben zu bestimmen, statt in jedem Fall einzeln zu entscheiden – auch, um ihre städtebauliche Entwicklung sicherzustellen.
Am Ende wurde der Bauvorbescheid den Vorstellungen des Ehepaars entsprechend mit sechs Ja-Stimmen und drei Gegen-Stimmen beschlossen. Bedingung ist, dass 30 Prozent der Grundstücksfläche unversiegelt bleiben müssen. Das Paar hat nun ein Jahr Zeit, den Bauantrag zu stellen.


