Belästigung in Königs Wusterhausen
: Mann soll Mädchen (9) in den Schritt gefasst haben

Ein neunjähriges Mädchen soll in Königs Wusterhausen von einem fremden Mann sexuell belästigt worden sein. Das Gericht hat nun ein Urteil gesprochen.
Von
Maria Häußler
Königs Wusterhausen
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ILLUSTRATION - Der Schatten von einem Mann und einem schaukelnden Kind fallen auf Sand auf einem Spielplatz. (zu dpa "Beauftragter bitte um Mithilfe im Kampf gegen Kindesmissbrauch") +++ dpa-Bildfunk +++

Sexuelle Belästigung: In Zernsdorf, einem Stadtteil von Königs Wusterhausen, soll ein 33-Jähriger ein neunjähriges Mädchen zwischen die Beine gefasst haben.

Julian Stratenschulte/dpa
  • In Königs Wusterhausen soll ein 33-Jähriger ein neunjähriges Mädchen sexuell belästigt haben.
  • Das Gericht verurteilte ihn zu sechs Monaten auf Bewährung und 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit.
  • Der Angeklagte lebt seit zehn Jahren in einem Wohnheim für Geflüchtete und hat Drogenprobleme.
  • Das Urteil basiert auf der glaubwürdigen Aussage des Mädchens und der Vorstrafen des Angeklagten.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Ein zehnjähriges Mädchen sitzt auf dem Tisch in der Mitte des Gerichtssaals im Amtsgericht Königs Wusterhausen. Auf dem Schoß hält sie eine Tastatur und zeigt mit den Händen, wie der 33-jährige Angeklagte sie an einem Junitag im vergangenen Jahr auf dem Platz eines Supermarktes im KWer Stadtteil Zernsdorf berührt haben soll. Die Tastatur steht für ihr Skateboard und die Anklagebank für den Fahrradständer, auf dem sie an diesem Tag saß.

Das Mädchen schaut sich nervös um, beantwortet die Fragen aber klar und bestimmt. „Das war eine absichtliche Berührung“, sagt sie mit fester Stimme. „Er hat mich dabei so komisch angeschaut und gelächelt.“ Der Angeklagte habe das Skateboard von unten gegriffen, dabei ihren Schritt mit der Rückseite der Hand berührt und kurz innegehalten. Der Angeklagte vergräbt sein Gesicht in einer Hand und massiert seine Schläfen.

Angeklagter vor Gericht in Königs Wusterhausen nervös

Die Verhandlung im Saal 3 des Amtsgerichts in Königs Wusterhausen hatte mit Verspätung begonnen. Der Beschuldigte lief vorher auf und ab, setzte sich mal hier hin, mal dort hin und kratzte die Haut rund um seine Fingernägeln ab. Er trägt eine lockere Sportjacke, einen zerbeulten Rucksack und Turnschuhe. Seine längeren Haare sind zurück gegelt und er spricht langsam und mit ruhiger Stimme.

Zu Beginn der Verhandlung kommt nicht nur seine Nervosität zur Sprache, sondern auch sein Suchtproblem. Der Angeklagte sagt, dass er seit zehn Jahren in einem Wohnheim für Geflüchtete in Halbe (Dahme-Spreewald) lebt, eine Duldung hat und nicht arbeiten darf. Seine Mitbewohner hätten ständig Drogen konsumiert, wodurch er 2017 zum Heroin gekommen sei. „Ich war schwach“, sagt er. „Seit zwei Jahren nehme ich gar nichts mehr. Nur Methadon.“ Das ist ein Ersatzstoff für Heroin. Die Richterin fragt, ob er in der Lage sei den Termin durchzuführen, weil er „verlangsamt“ wirke. Er bejaht.

Eine Dolmetscherin übersetzt für den gebürtigen Iraner auf Persisch, er versteht aber offenbar auch viel von dem, was gesagt wird. Einen Anwalt hat er nicht. Er lebt von Sozialhilfe, ein Pflichtverteidiger wurde ihm laut Staatsanwältin nicht gestellt. Das Verfahren sei „nicht kompliziert“.

Sexuelle Belästigung einer Neunjährigen in Zernsdorf

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, am 9. Juni 2024 in Zernsdorf die Geschädigte, damals neun Jahre alt, in sexueller Weise berührt zu haben und sich der sexuellen Bedeutung seines Handelns bewusst gewesen zu sein. Laut Anklage soll er sie und eine Freundin angesprochen und ihr mit einer Hand über dem Kleid zwischen die Beine gegriffen haben, den Ballen am Schambein und die Finger an der Vagina. Außerdem habe er sie gefragt, ob sie „mit ihm um die Ecke kommen“ will.

Der Angeklagte streitet das ab. Er sagt, dass er ausprobieren wollte mit dem Skateboard zu fahren. Er habe sich einen Kaffee holen wollen – doch es war Sonntag, die Bäckerei geschlossen und er habe die Mädchen beim Spielen gesehen. Falls es beim Nehmen des Boards zu Körperkontakt gekommen sei, sei das nicht seine Absicht gewesen. Für die Frage, ob sie um die Ecke kommen wolle, sei sein Deutsch gar nicht gut genug. Er argumentiert auch, dass er doch abgehauen wäre, wenn er das mit absichtlich getan hätte.

Die Mädchen hatten nach dem Vorfall sofort ihre Eltern und diese die Polizei informiert. Nur eineinhalb Stunden später machten sie laut der Polizistin, die als Zeugin auftritt, ihre Aussage. Die zwei Polizistinnen, die die Befragungen durchführten, sagen aus, dass die Mädchen übereinstimmend und strukturiert aussagten, aber auch aufgewühlt und schockiert waren. Die Richterin informiert den Angeklagten danach, dass ein Geständnis sich strafmildernd auswirken würde, sie wolle den Kindern die Aussage ersparen. Der beharrt aber darauf, es nicht getan zu haben.

Während der gesamten Verhandlung heben Richterin, Staatsanwältin und Zeuginnen immer wieder eine Hand, um sich darüber zu verständigen, wie genau der Angeklagte die Geschädigte angefasst haben soll. Nach der Aussage des inzwischen zehnjährigen Mädchen ist klar: Es war nicht so, wie es in der Anklageschrift steht. Demnach berührte er sie mit dem Handrücken beim Nehmen und beim Zurückgeben des Boards. Doch ihre Aussage, dass er ihre „Privatsphäre“, wie sie es nennt, absichtlich berührt habe, ist für Staatsanwältin und Richterin glaubhaft.

Möglicherweise liegt das auch an der Aussage des Angeklagten bei der Polizei. Auch dort stritt er die Tat ab, sagte aber unter anderem auch: „Ich bin seit vier Jahren kaputt und sehe Bilder“, liest die Richterin aus dem Vernehmungsprotokoll vor. Und: „Ich habe einen riesen Druck, ich weiß nicht, wie ich mich mental oder sexuell zufrieden stellen soll.“ Als die Staatsanwältin das hört, legt sie eine Hand an den Mund. Der Angeklagte starrt auf den Tisch.

Urteil am Amtsgericht Königs Wusterhausen: Sechs Monate

Die Staatsanwältin fordert für den Beschuldigten sechs Monate auf Bewährung mit zwei Jahren Bewährungszeit und 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Außerdem soll ihm ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt werden. Der Angeklagte wendet sich an die Richterin. Er wirkt verzweifelt. „Können Sie veranlassen, dass man mich zurück in den Iran schickt?“ Die Richterin erwidert, sie sei keine Expertin für Ausländerrecht, aber glaubt, er könne jederzeit ausreisen.

Die Richterin folgt schließlich dem Antrag der Staatsanwältin. Sie begründet ihr Urteil mit seinen einschlägigen Vorstrafen, zu denen unter anderem sexuelle Belästigung und Körperverletzung zählen. Außerdem hat er nicht gestanden. Für ihn spreche nur, dass er noch nicht zu einer Haftstrafe verurteilt wurde und auch die Intensität der Berührung: „Sie war nicht lang und eher beiläufig. Aber so, dass es für das Mädchen ein Störgefühl hervorgerufen hat, in einer Weise, die nicht zu tolerieren ist“, so die Richterin.