Drogen am BER in Schönefeld
: Rollstuhlfahrer mit Kokain erwischt – das Urteil

Am Flughafen BER ist ein Mann mit Drogen im Gepäck erwischt worden. Bei dem Prozess in Königs Wusterhausen stellt sich nun die Frage: War es für den Eigenkonsum bestimmt?
Von
Maria Häußler
Königs Wusterhausen
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Kokain: ARCHIV - 24.02.2022, Hamburg: Ein Pressesprecher des Zolls Hamburg präsentiert 2022 auf einem Medientermin im Hafen einen kleinen Teil eines sichergestellten Kokainfundes. (zu dpa: «Busreisender hat mehr als fünf Kilogramm Kokain im Koffer») Foto: Marcus Brandt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Amtsgericht Königs Wusterhausen: In einem Fläschchen hat der Angeklagte Kokain geschmuggelt. Er wurde bei der Einreise am BER erwischt, nun ist der Prozess. (Symboldild)

Marcus Brandt/dpa
  • 68-Jähriger schmuggelt 80 Gramm Kokain aus Kolumbien – am BER bei Einreise erwischt.
  • Angeklagter gesteht Eigenkonsum – Wirkstoffgehalt bei 79,4 Gramm, Rest Streckmittel.
  • Richter verurteilt zu 1 Jahr und 6 Monaten ohne Bewährung – frühere Bewährungen widerrufen.
  • Staatsanwalt forderte 2,5 Jahre – Verteidigung plädierte auf Bewährung und Sozialstunden.
  • Urteil: „Nicht professionell verpackt“, aber Menge übersteigt Grenze der „nicht geringen Menge“.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Zehn Minuten lang liest der Richter die Vorstrafen des Angeklagten vor: 32 Eintragungen, hauptsächlich wegen Diebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Vereinzelt wurde er aber auch wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung und Steuerhinterziehung verurteilt. Nun steht der 68-Jährige in Königs Wusterhausen am Mittwoch (9. Juni) vor Gericht, weil er Kokain aus Kolumbien nach Deutschland schmuggeln wollte.

Der Angeklagte aus Kyritz sitzt seit diesem Jahr im Rollstuhl und ist auf einem Auge blind. Seine Tattoos sind ausgebleicht und die Haarstoppeln auf seinem Kopf ergraut. Er gesteht, Kokain in Kolumbien das erste Mal probiert und aus seinem zweiten Urlaub etwas mitgenommen zu haben - nur für den Eigenverbrauch.

Am Flughafen Schönefeld stellten Zollbeamte das Schnupftabakfläschchen mit 266,5 Gramm einer weißen Substanz sicher. Ein Gutachten zeigt, dass nur 79,4 Gramm davon tatsächlich Kokain waren, bei den restlichen 69 Prozent handelte es sich um Koffein und andere Streckmittel.

BER Schönefeld: 80 Gramm Kokain als Urlaubsanekdote

Der Verteidiger erzählt die Geschichte nach, die sein Mandant ihm erzählt hat: Er habe 2022 einen Freund in Kolumbien besucht, der dort als Tourguide arbeitet. Dort habe er das erste Mal Kokain konsumiert. Nach seiner Rückreise nach Deutschland habe er die Droge nicht mehr angerührt, bis er ein Jahr später wieder nach Kolumbien gekommen sei. Dieses Mal bot ihm ein kolumbianischer Kumpel seines Freundes an, doch etwas mit nach Hause zu nehmen. Es habe nach einer „lustigen Urlaubsanekdote“ geklungen.

„Er hat sich keinen Kopf gemacht, was er da macht“, sagt der Verteidiger. „Ihm war die Menge und der Wirkstoffgehalt nicht bewusst.“ Nach der Zollkontrolle habe er nichts mehr mit Drogen am Hut gehabt, sagt der Angeklagte. Der Wirkstoffgehalt sei zwar nicht so hoch, die Menge mache es aber, sagt der Richter. Auch die rund 80 Gramm überstiegen die Grenze einer der nicht geringen Menge um ein Vielfaches.

Der Richter will wissen, ob das Kokain für ihn bestimmt war und wie er es konsumiert hätte. „Ja“, sagt der Angeklagte und zeigt, wie er das Pulver ausgekratzt hätte. Er ballt die Hand zur Faust, neigt den Kopf und zieht. „Wie Schnupftabak“, sagt er.

Der Staatsanwalt fordert in seinem Plädoyer zwei Jahre und sechs Monate. Für einen minder schweren Fall sei „der Graben zu groß“ zwischen einer geringen Menge und den 79,4 Gramm an reinem Wirkstoff. Außerdem seien vorangegangene Strafen immer wieder zur Bewährung ausgesetzt worden. Der Verteidiger dagegen spricht von einer „interessanten Vita“.

Amtsgericht Königs Wusterhausen: „Welche Bewährung?“

Das „kaputte, nicht rechtskonforme Leben“ seines Mandanten erklärt der Verteidiger unter anderem damit, dass man einem Autonarren den Führerschein entzogen habe. Neben Diebstahl war das unerlaubte Führen von Fahrzeugen sein häufigstes Vergehen. Sein Mandant habe nicht einmal gewusst, dass er zum Tatzeitpunkt noch auf Bewährung war, er sei naiv und denke nicht kriminell. Er fordert eine Freiheitsstrafe unter zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wird und schlägt Sozialstunden in der JVA vor.

Der Wirkstoffgehalt und die Verpackung deuten laut Richter darauf hin, dass der Angeklagte die Wahrheit sagt. „Professionelle Drogenschmuggler verpacken Kokain anders“, sagt er. Allerdings müsse ihm auch ohne nachzudenken klar gewesen sein, dass es sich um eine nicht geringe Menge handelt. Das Minimum von zwei Jahren Strafmaß bei Drogenschmuggel sei jedoch nicht gegeben. „Der kriminelle Gehalt ist deutlich geringer als der, den der Gesetzgeber sich hier vorgestellt hat“, sagt er.

Der Richter verurteilt den Angeklagten zu einem Jahr und sechs Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Frühere Bewährungen seien dreimal widerrufen worden, außerdem habe er zum Tatzeitpunkt gleich zweifach unter Bewährung gestanden. Wenn nicht binnen einer Woche Berufung oder Revision eingelegt wird, ist das Urteil rechtskräftig.