Elternbeirat in Königs Wusterhausen
: Verhindert die Stadt eine Neubildung?

Lange war er sehr aktiv, jetzt gibt es ihn nicht mehr: den Elternbeirat. Eine Mutter vermutet eine bewusste Strategie der Stadt als Grund, die Stadt hält dagegen.
Von
Marlene Wetzel
Königs Wusterhausen
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Kinder können sich nicht selbst vertreten, deshalb müssen es die Eltern tun, finden Einwohner aus Königs Wusterhausen.

„Kinder können ihre Rechte nicht selbst vertreten, deshalb müssen es die Eltern tun“, finden Einwohner aus Königs Wusterhausen (Symbolbild). Doch in der Stadt gibt es keinen Elternbeirat mehr.

picture alliance/dpa
  • Der Elternbeirat in Königs Wusterhausen besteht aktuell nicht, Neuwahlen verzögern sich.
  • Frühere Amtszeit wurde 2025 auf zwei Jahre verkürzt, alte Mitglieder mussten ihr Amt verlassen.
  • Kritiker werfen der Stadt Intransparenz und Verzögerungstaktik bei der Neubildung vor.
  • Verwaltung nennt Arbeitsüberlastung und unklare Regelungen als Gründe für die Verzögerung.
  • Ein Vater organisiert eigenständig Bewerbungen, sieben Eltern haben Interesse angemeldet.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Im Zuge der Diskussionen über die Erhöhung der Kita-Beiträge in Königs Wusterhausen wurde mehrfach nach dem Elternbeirat gefragt, beziehungsweise warum er nicht mehr besteht. Carmen Neumann, ehemaliges Beirat-Mitglied, gibt der Stadt dafür die Schuld.

Mit Einführung der neuen Hauptsatzung im April 2025 habe die Stadt die Amtszeit des Rates von vier auf zwei Jahre verkürzt. Dadurch seien sie und ihre Mitstreiter „rausgeflogen“. Seitdem dürften sie ihr Amt nicht mehr ausüben. Darüber seien sie aber auch nicht informiert worden, prangert Neumann an.

Anfang des Jahres hätte sie Sozialdezernent Lars Thielecke mehrfach angeschrieben, wie es mit Neuwahlen aussehe, ob es schon Formularvordrucke gebe. Gleichzeitig habe sie sich formlos wieder neu beworben.

Wahl des Elternbeirats früher durch Delegierte der Einrichtungen

Der Elternbeirat wurde im Frühjahr 2020 ins Leben gerufen, „um an der Gestaltung des Alltags der Kita-Kinder mitwirken zu können.“ So steht es auf der Website der Stadt. Der alten Fassung der Hauptsatzung zufolge wurde der Beirat tatsächlich für vier Jahre berufen und ihm gehörten mindestens 10, maximal 15 Mitglieder an. Gewählt werden können Eltern oder Personensorgeberechtigte von Kindern, die in einer Kindertagesstätte, einem Hort oder bei einer Kindertagespflegeperson in Königs Wusterhausen betreut werden.

In der früheren Hauptsatzung war zudem festgelegt, dass die Stadt rechtzeitig Informationen zu Bewerbungen an die Einrichtungen weitergeben und im Rathaus sowie auf der Internetseite dazu aufrufen konnte. Verankert war dort ebenfalls, dass Delegierte der Einrichtungen, die ihrerseits gewählt wurden, den Beirat wählten. Die Wahl sollte von der Stadt organisiert werden.

Neue Regelungen zum Elternbeirat von KW schlanker

Im Vergleich dazu sind die neuen Regelungen zum Elternbeirat schlanker. Nach der aktuellen Hauptsatzung hat er 15 Mitglieder: Eltern/Personensorgeberechtigte von Kindern, die eine Betreuungseinrichtung oder eine Schule in KW besuchen und die nicht Mitglied in der SVV sind. Wer Mitglied werden möchte, bewirbt sich bei der Stadt, die wiederum rechtzeitig öffentlich dazu aufruft. Die Mitglieder werden – wie auch alle anderen Beiräte – von der SVV grundsätzlich für zwei Jahre in offener Abstimmung durch Beschluss benannt.

Sebastian Fuchs ist Vater aus Königs Wusterhausen. Er bedauert, dass es kein offizielles Formular von der Stadt gibt, um sich für den Elternbeirat zu bewerben. Zudem fragt er sich, was mit „rechtzeitigem Aufruf“ gemeint ist. Carmen Neumann findet, die Stadt verhindere durch fehlende Formulare und Informationen sogar bewusst eine Neuwahl des Elternbeirats.

Thielecke erklärt, „rechtzeitig“ sei ein unbestimmter Rechtsbegriff, der unterschiedlich ausgelegt werden könne. Bei bestehendem Beirat wäre rechtzeitig, dass innerhalb der zwei Jahren Amtszeit ein neuer Beirat berufen werden kann. Da dieser aktuell aber nicht mehr besteht, müsse rechtzeitig so gedeutet werden, dass jemand, der Interesse hat, eine angemessene Zeit hat, um sich melden zu können und benannt zu werden.

Situation in der Verwaltung erschwert Elternbeirat-Benennung

Im Oktober versprach der Sozialdezernent zeitnah einen Aufruf zu starten, sodass die Stadtverordnetenversammlung (SVV) womöglich schon im Dezember einen neuen Elternbeirat für Königs Wusterhausen benennen könne. Sogar eine Online-Maske wollte er bereitstellen, in die interessierte Eltern sich eintragen können.

Anfang November allerdings bedauerte er, dass andere Dinge dazwischengekommen seien. Er müsse mit Stadtsprecherin Katrin Kunipatz besprechen, wann sie den Aufruf im Amtsblatt das nächste Mal veröffentlichen könnten. Im Hintergrund seien sie dabei, das Online-Formular für die Meldung vorzubereiten. Dennoch gehe er nicht davon aus, dass der Aufruf jetzt noch rechtzeitig genug sei, damit in der nächsten SVV ein neuer Elternbeirat benannt werden könne.

Zu dem Vorwurf, der alte Elternbeirat sei nicht über die Abberufung informiert worden, schreibt Sprecherin Katrin Kunipatz: „Die frühere Hauptsatzung sah keine Mitteilungspflicht über das Ende der Wahlperiode oder den Wegfall des Gremiums vor.“ Sie erklärt weiter, dass vor Inkrafttreten der neuen Hauptsatzung, die eigentlich für den Dezember 2024 geplant gewesen sei, keine Neuwahlen mehr durchgeführt wurden, weil bereits eine grundlegend neue Struktur vorbereitet wurde.

Wie Elternbeirat von KW zustande kommt, unklar

Zu diesem Zeitpunkt seien eher die Beschlüsse zur Hauptsatzung als der Elternbeirat im Fokus gewesen, argumentiert Thielecke. Beides sei ressourcentechnisch nicht machbar gewesen. Aufgrund der Mehrbelastung könne es auch sein, dass ihm eine E-Mail durchgerutscht sei. Keinesfalls wolle die Stadt Neuwahlen verhindern. Vielmehr zeige dies, dass es der Verwaltung zu Spitzenlastzeiten personell nicht möglich sei, solche Aufgaben noch nebenbei zu erledigen – erst recht nicht, wenn der Stellenplan wie geplant eingefroren werde.

Problem bleibe überdies, so der Sozialdezernent, dass die SVV den Elternbeirat nur als Block benennen könne. Wie die 15 Mitglieder zustande kommen, ob und vom wem sie gewählt werden oder ob Bewerber etwa beim Hauptausschuss vorsprechen müssen, regle die neue Hauptsatzung nicht.

Sebastian Fuchs ist von sich aus aktiv geworden: Er hat einen Aufruf gestartet und ein einfaches, formloses Verfahren eingerichtet, damit sich Eltern bewerben können. Aktuell gebe es sieben Rückmeldungen, teilt er mit. Er glaubt, dass Zeitmangel eine Hürde sein könne.