Flughafen BER
: US-Amerikanerin mit 15 Kilo Cannabis in Schönefeld erwischt

In einem rosafarbenen Koffer hat eine Frau aus den USA am Flughafen BER in Schönefeld 15 Kilo Cannabis schmuggeln wollen – und ist aufgeflogen.
Von
Maria Häußler
Königs Wusterhausen
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Medizinal-Cannabis-Produktionsstätte: ARCHIV - 11.04.2024, Bayern, Landkreis Schweinfurt: Eine Mitarbeiterin des Cannabis-Unternehmens Cantourage hält in der Produktion des Unternehmens getrimmte Cannabis-Blüten in den Händen. (zu dpa: «Einfach Kiffen auf Rezept») Foto: Daniel Karmann/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Schmuggel in dieser Menge hat die Staatsanwältin am Amtsgericht Königs Wusterhausen noch nicht erlebt (Symbolfoto).

Daniel Karmann/dpa
  • Eine US-Amerikanerin schmuggelte 15 kg Cannabis im rosa Koffer am Flughafen BER.
  • Sie wurde im August 2024 verhaftet und gestand sofort.
  • 108.000 Konsumeinheiten wurden im Koffer gefunden.
  • Die Frau erhielt 1 Jahr und 4 Monate auf Bewährung, wegen ihres Geständnisses und der Untersuchungshaft.
  • Die Verhandlung dauerte nur eine halbe Stunde.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

So einen Fall gibt es im Amtsgericht Königs Wusterhausen selten, obwohl das Gericht für den Flughafen BER in Schönefeld zuständig ist: Mehr als 15 Kilogramm Cannabis sollten in einem rosafarbenen Koffer von Thailand über Katar nach Deutschland gelangen. Auf der Anklagebank sitzt eine junge Friseurin aus den USA, mit Wohnsitz in Kalifornien – und gesteht sofort, die Ware geschmuggelt zu haben.

„Es ist alles richtig, was in der Anklageschrift steht“, sagt ihr Anwalt. „Yes“, bestätigt die 24-jährige Angeklagte auf Nachfrage des Richters. Demnach hat sie den Reisekoffer im August 2024 mit der Absicht mitgeführt, diese „nicht geringe Menge“ über Dritte in den Verkehr zu bringen. Die Staatsanwältin geht davon aus, dass die US-Bürgerin wusste, was in dem Koffer war, auch wenn sie möglicherweise nicht die genaue Menge kannte.

Flughafen BER: 108.000 Konsumeinheiten gesichert

Zwei Justizbeamte führen die Angeklagte an diesem Dienstagnachmittag in den Saal 2 des Amtsgerichtes von KW. Sie kommt direkt aus der Untersuchungshaft, in der sie seit dem 19. August 2024 saß. Die junge Frau trägt zwei Zöpfe mit rosafarbenen Haargummis, einen weiten Kapuzenpullover und ein Nasenpiercing. Ihre Finger sind tätowiert und ihre Augenbrauen schmal gezupft. Während der Verhandlung beugt sie sich immer wieder zu ihrer Dolmetscherin und folgt den Ausführungen aufmerksam, sagt aber kaum etwas.

108.000 Konsumeinheiten mit Sorten wie „Milk Dasha“ oder „Cookie Gelato“ fanden die Beamten in dem rosa und goldenen Koffer, erklärt die Staatsanwältin. „So etwas habe ich noch nicht erlebt“, sagt sie und meint damit die Menge. 1630 Gramm Wirkstoffgehalt seien in den insgesamt 15.053 Gramm enthalten gewesen.

Den Koffer sollte die angeklagte US-Amerikanerin einer unbekannten Person übergeben, antwortet der Verteidiger für sie. Sie habe ihn in Thailand so bekommen, wie er war. Die Frage, wer sie beauftragt hat, beantwortet sie nicht.

Drogen-Schmuggel am Flughafen: Nach U-Haft auf freien Fuß

Ein Jahr und vier Monate auf Bewährung fordert die Staatsanwältin schließlich als Strafmaß für den Drogenschmuggel am Flughafen BER. Entlastend sei das vollumfängliche Geständnis und dass die Angeklagte bereits in Untersuchungshaft war. „Auch wenn wir mit dem 200-fachen einer nicht geringen Menge im sehr sportlichen Bereich liegen.“ Nach der Teil-Legalisierung von Cannabis sei von einer Mindeststrafe von drei Monaten auszugehen, Auflagen für die Bewährungszeit von zwei Jahren will die Staatsanwaltschaft nicht verhängen – wegen der U-Haft und da die Angeklagte wenig Geld verdient und in die USA zurückkehren wird.

Die Verhandlung des Cannabis-Falls dauert nur etwa eine halbe Stunde. Der Verteidiger stimmt dem geforderten Strafmaß der Staatsanwältin zu, der Richter übernimmt es. Zur Begründung nennt er lediglich Stichworte: „Hohe Menge an Betäubungsmitteln, vollumfänglich geständig, keine Vorstrafen“.

Das Ergebnis ist offenbar schon im Vorfeld verhandelt worden, wie der Verteidiger später gegenüber MOZ.de bestätigt. „Die Rückreise musste organisiert werden“, sagt er auf dem Weg zum Ausgang.