Kreistagswahl Dahme-Spreewald: Wahl wird nach Plakatpanne wiederholt

Stimmzettel liegen bei einer Wahl bereit. Nach einem Gerichtsurteil muss die Kreistagswahl in Teilen von Dahme-Spreewald wiederholt werden.
Patrick Pleul/dpa- Kreistagswahl im Wahlkreis 1 in Dahme-Spreewald wird nach Gerichtsurteil wiederholt.
- Grund ist eine Benachteiligung der Partei Mensch Klima Tierschutz bei Plakatgenehmigungen.
- Eichwalde informierte erst sechs Tage vor der Wahl über erlaubte Groß- und Laternenplakate.
- Gericht erklärte die Wahl vom Juni 2024 für ungültig – Neuwahl binnen fünf Monaten.
- Die Partei verpasste laut eigener Angabe knapp einen Sitz; Berufung ist möglich.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Nach einer Klage der Partei Mensch Klima Tierschutz muss die Kreistagswahl Dahme-Spreewald in einem Wahlkreis wiederholt werden. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht in Cottbus und hat die Wahl vom Juni 2024 im Wahlkreis 1 (Eichwalde, Schulzendorf, Wildau, Zeuthen) für ungültig erklärt. Innerhalb von fünf Monaten muss deshalb neu gewählt werden - sobald das Urteil rechtskräftig geworden ist.
Die Tierschutzpartei hatte sich in ihrem Wahlkampf gegenüber anderen Parteien benachteiligt gefühlt. Trotz rechtzeitiger Beantragung von Standorten für Großplakate habe die Gemeinde Eichwalde eine Sondernutzungserlaubnis erst kurz vor der Wahl ausgestellt, hatte der Landesvorsitzende und Kandidat der Partei aus Zeuthen, Jan Bärenfeldt, nach der Wahl kritisiert.
Dem stimmte das Gericht zu: Die Gemeinde Eichwalde habe die Partei erst sechs Tage vor der Wahl über die Genehmigung von Plakatwerbung informiert. Die Wahl sei dadurch in unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden.
Kreistagswahl: Partei hatte keine Chance auf Wahlwerbung mit Plakaten
Der Tierschutzpartei sei „durch dieses nicht zu rechtfertigende Verwaltungshandeln gleichheitswidrig die Chance einer effektiven Wahlwerbung mit Groß- und Laternenplakaten genommen worden, die anderen Wahlbewerbern rechtzeitig vor der Kommunalwahl am 09. Juni 2024 zur Verfügung gestanden habe“, teilte das Verwaltungsgericht mit. Der Fehler sei auch mandatserheblich gewesen.
Die Tierschutzpartei hatte argumentiert, es hätten ihr nur 110 weitere Stimmen für den Einzug in den Kreistag gefehlt. Da die Wahlberechtigten drei Stimmen hatten, hätten nur 37 von ihnen die Tierschutzpartei wählen müssen, so Bärenfeldt. „Somit bin ich mir sicher, dass die viel zu spät aufgestellten Großplakate uns den Sitz im Kreistag gekostet haben.“
Gegen das Urteil kann eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden.
