Tierseuche in Brandenburg
: Newcastle-Virus bedroht weitere 510.000 Tiere in Dahme-Spreewald

UPDATE 5. März 2026: Seit 1996 gab es keinen Ausbruch bei Geflügel in Deutschland. Nach einem neuen Ausbruch im Land Brandenburg sind noch einmal über eine halbe Million Tiere betroffen.
Von
dpa
Potsdam
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Erstmals seit 30 Jahren ist die Seuche Newcastle-Krankheit in Deutschland ausgebrochen. (Symbolfoto)

Jens Büttner/dpa
  • Zweiter Ausbruch der Newcastle-Krankheit in Brandenburg – Legehennenbetrieb betroffen.
  • Betrieb in Dahme-Spreewald mit ca. 375.000 Tieren gesperrt; Amt informiert.
  • Auffällig: erhöhte Sterblichkeit, sinkende Legeleistung vor dem Fund.
  • Erste Ausbrüche bei Geflügel seit 1996; zuvor Putenmast in Oder-Spree.
  • Maßnahmen: Tötung, Schutz- (≥3 km) und Überwachungszone (≥10 km), Impfpflicht betont.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

In Brandenburg ist erneut die hoch ansteckende Tierseuche namens Newcastle-Krankheit nachgewiesen worden. Nach dem Ausbruch in einer gewerblichen Geflügelhaltung in Bestensee seien nun weitere Stallanlagen des Betriebes betroffen, teilte die Kreisverwaltung Dahme-Spreewald mit. Insgesamt seien „weitere 510.000 Tiere betroffen“. Außerdem wurde die Krankheit bei fünf toten Hühnern einer Kleinsttierhaltung in der Stadt Königs Wusterhausen nachgewiesen. Die Tiere sollen nun allesamt getötet werden.

Vor wenigen Tagen wurde der Ausbruch bei etwa 375.000 Tieren in Bestensee festgestellt. Das Veterinäramt wurde unverzüglich informiert; der Bestand ist gesperrt. Zuvor waren dort mehr Tiere als sonst gestorben, zudem ging die Legeleistung zurück. Einen weiteren Ausbruch hatte es zuvor in einem Putenmastbestand im Landkreis Oder-Spree gegeben.

Die beiden Ausbrüche in Brandenburg sind deutschlandweit mit die Ersten bei Geflügel seit 1996.

Für Menschen ungefährlich

Für Menschen ist das Virus der meldepflichtigen sogenannten atypischen Geflügelpest ungefährlich. Bei sehr engem Kontakt mit erkrankten Tieren kann es zu Bindehautentzündungen kommen.

Fast alle Vogelarten können infiziert werden. In Deutschland wird das Virus vor allem bei wildlebenden Tauben nachgewiesen.

Schutzzonen werden errichtet

Alle erforderlichen Maßnahmen werden nun mit einer Allgemeinverfügung des Landkreises angeordnet - darunter die Tötung der Tiere und die Einrichtung einer Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone im Radius von mindestens zehn Kilometern.

Nach dem ersten Ausbruch hatte das Ministerium auf die Impfpflicht gegen die Seuche hingewiesen und daher das Risiko eines Ausbruchs in Geflügelhaltungen als gering eingeschätzt. Die vorgeschriebene Impfung bei Hühnern und Puten sei ein bedeutsamer Schutz, auch für die Hobbyhaltungen.