1000 Euro gefunden: Eine unvergessliche Pause in Fehrbellin

Er rollt durch Norddeutschland: Michael Schmidt hat seinen Lkw im Fahrerhaus so ausgestaltet, wie es ihm am besten gefällt. Die meisten Tage in der Woche ist er schließlich darin unterwegs.
Markus KlugePause bei Schniepa
Es war eine Pause, die Schmidt so schnell nicht vergessen wird. Der Mann mit dem Herz auf dem Lkw, das symbolisch für seinen Heimat- und Arbeitsort Herzberg/Elster steht, hat wie so oft eine Pause im Fehrbelliner Truck Center eingelegt. „Ich komme da öfter vorbei“, sagt Schmidt, der seit 19 Jahren als Berufskraftfahrer arbeitet. Wenn er Fenster im Norden Deutschlands ausliefert, ist er häufig auf der A24 zwischen den Dreiecken Havelland und Wittstock unterwegs. Insgesamt rollt er pro Jahr 80 000 bis 90 000 Kilometer durch die Lande. Dabei hat er auch den einen oder anderen Kunden in Fehrbellin und Wusterhausen, sodass er häufiger in Schniepas Imbiss einkehren kann.
„Als ich dort dann am Pinkelbecken stand, habe ich mir noch das Fenster angeguckt, weil ich solche ja auch fahre. Und dann lag da ein Portemonnaie, und ich dachte mir nur: Ist ja komisch, weil meins hab’ ich ja normalerweise in meiner Arschtasche“, plaudert der Trucker frei von der Leber. Seine Geldbörse befand sich auch da, wo er sie hin verortete. Die, die aber in der erleichternden Minute in sein Blickfeld geraten war, gehörte offenbar einem anderen.
„Die muss da aber bestimmt schon eine halbe Stunde gelegen haben“, meint Schmidt, sich zu erinnern, dass niemand anderes mehr seinen Weg kreuzte. Er nahm die Börse erst einmal an sich und untersuchte sie in seinem Lkw-Fahrerhaus etwas genauer: Darin befanden sich 1335 Euro in bar sowie etliche Dokumente: „Ausweis, Kreditkarte, Bootsführerschein, Blutspendeausweis…“, zählt Schmidt auf. Quasi ein ganzes Leben in Dokumenten, die auf den Eigentümer hindeuteten, und allein deren Verlust den Herren vor größere Probleme hätte stellen können.
Allerdings fand Schmidt zwischen Geld und Karten keine Telefonnummer, mit der er den Mann hätte sofort kontaktieren können. Also rief er die Polizei, die vor Ort die Geldbörse entgegennahm und sich schließlich um den Rest kümmerte.
„Ich bin ganz ehrlich: Wenn ich darin nichts außer dem Geld gefunden hätte – keinen Namen oder keinen Ausweis – hätte ich es bestimmt auch behalten“, gibt Schmidt zu. Dem Trucker, der einen 18-jährigen Sohn und eine Frau hat und der mehrmals pro Woche auch in seinem Lkw übernachten muss, wären sicher so einige Dinge eingefallen, die man sich mit den 1335 Euro außerhalb der Gehaltszahlungen hätte leisten können. „Durch die Ausweise hatte ich aber ein Bild von dem Mann vor Augen. Da hätte ich das nicht einfach einstecken können“, erklärt Schmidt, warum er nicht zugegriffen hat.
Eigentümer war an der Ostsee
Die Polizei hat übrigens auf dem kürzesten Weg dafür gesorgt, dass der Mann seine Geldbörse wiederbekommt. Der hatte den Verlust bei seinem Zwischenstopp in Fehrbellin erst mit dem Anruf bemerkt, der ihn kurz vor Stralsund erreichte. „Bei der Nachricht war ihm wohl erst einmal das Gesicht eingeschlafen“, beschreibt Schmidt. Der Mann, der vor Kurzem 67 Jahre alt geworden ist, ist ein ehemaliger Vertreter. Er habe sich bei Schmidt gemeldet, ihm für seine Ehrlichkeit sehr gedankt und ihm einen Finderlohn zukommen lassen, über den sich der Lkw-Fahrer freuen kann. „Mein Vater hat einmal eine Geldbörse gefunden. Da waren sogar 3000 Euro drin“, erinnert er sich. Sein Vater, von dem er offenbar ein paar Eigenschaften geerbt hat, gab diesen Fund direkt beim Verlierer, einem Autoverkäufer, ab. „Aber mehr als ein Danke war da nie gekommen“, so Schmidt. Er bereut seine Entscheidung keinen Augenblick – er kann heute noch ruhig schlafen und sich im Spiegel ansehen.
Fundrecht
Das Fundrecht regelt das Verhältnis zwischen Eigentümer und Finder. Festgeschrieben steht das im Bürgerlichen Gesetzbuch. Zwischen dem Verlierer und dem Finder entsteht ein Schuldverhältnis. Danach ist der Finder verpflichtet, den Fund zurückzugeben, wenn er den Eigentümer kennt. Kennt er ihn nicht, hat er bei einem Wert über zehn Euro den Fund bei der Kommune oder der Polizei anzuzeigen.⇥kus