Im stillgelegten Atomkraftwerk Rheinsberg ist es vor mehr als einem halben Jahr zu einer Störung an einer Stromversorgung gekommen.
Das teilte das zuständige Gesundheits- und Verbraucherschutzministerium, das die atomrechtliche Aufsicht hat, am Donnerstag mit. Der Zwischenfall im August 2022 habe Personal oder Umgebung nicht gefährdet. Das Atomkraftwerk Rheinsberg (Ostprignitz-Ruppin) wurde 1990 abgeschaltet und wird zurückgebaut.

Störung gilt als nicht meldepflichtig

Das Ministerium teilte mit: „Die Betreiberin des Kernkraftwerks Rheinsberg hatte die Störung zum damaligen Zeitpunkt durch Umschalten auf eine zweite redundante Stromversorgung behoben und das Ereignis als nicht meldepflichtig bewertet.“ Ende Februar sei das Ministerium erstmals über die Störung und über die Reparaturmaßnahmen informiert worden. Das Ereignis sei dann als meldepflichtig eingestuft worden.
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Auf der internationalen Bewertungsskala Ines ist das Ereignis laut Ministerium in die Stufe null einzustufen. Die Skala zeigt der Öffentlichkeit die sicherheitstechnische Bedeutung eines Zwischenfalls an. Ereignisse, die mit null bewertet werden, haben keine oder nur eine sehr geringe Bedeutung.