Badestellen
: Rheinsberg Rathaus drängt weiter auf Abriss aller Badestege

Rheinsbergs Bürgermeister Frank-Rudi Schwochow (BVB/Freie WähleR) glaubt weiterhin, dass Anlagen an Badesstellen demontiert werden müssen, um die Stadt vor rechtlichen Folgen zu schützen.
Von
Brian Kehnscherper
Rhensberg
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Gefahrenquelle: Der Versicherer der Kommunen warnt, dass, wer einen Badesteg betreibt, diesen auch beaufsichtigen muss.

Holger Rudolph

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Ein zwölfjähriges Mädchen hatte sich bei einem Badeunfall unter Wasser in einer Boje verfangen und dadurch bleibende Schäden davongetragen. Der BGH entschied damals, dass die Kommune, der die Badestelle gehört, eine Mitschuld trägt, weil die Boje eine potenzielle Gefahrenquelle dargestellt habe und dennoch keien Badeaufsicht vor Ort war. Der Kommunale Schadensausgleich (KSA) als Versicherer der Kommunen sah sich durch das Urteil dazu veranlasst, diese zu warnen: Wenn Anlagen an einem Badestrand stehen, hat eine Aufsicht den Badebetrieb zu überwachen. Andernfalls könnten die Kommunen in Haftung genommen werden. Es könnten sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Bundesweit wird mit dieser Warnung ganz unterschiedlich umgegangen. Kommunen wie Neuruppin sehen keine Handlungsbedarf und halten das Risiko für gering. Schwochow ist erstaunt über diese Einschätzung. „Ich habe da eine andere Auffassung.“ Deshalb möchte er sich und die Stadt Rheinsberg absichern – auch, um als Entscheidungsträger nicht in die Verantwortung genommen zu werden. Zuletzt hatten die Stadtverordneten die Vorlage aber zurückgewiesen und die Verwaltung damit beauftragt, andere Lösungenswege zu erarbeiten. Laut Schwochow gibt es aber nur drei Möglichkeiten: den Abriss der Stege, das Einsetzen von Schwimmaufsehern an allen Badestellen oder den Erhalt der Anlagen ohne Aufsicht auf Gefahr rechtlicher Folgen. Für die Aufsicht an den Badestellen kalkuliert die Verwaltung jährliche Kosten in Höhe von 118 000 Euro ein. Jedoch sei es schwer, überhaupt genügend Rettungsschwimmer zu finden. Der Abriss würde einmalig 10 000 Euro kosten, der Weiterbetrieb jährliche Unterhaltskosten von 10 000 Euro nach sich ziehen.

Der Rathauschef geht davon aus, dass die Mehrheit der Abgeordneten seine Vorlage erneut ablehnen wird. Damit könnte er leben. Denn aus touristischer Sicht hält er den Abriss von Stegen für eine Katastrophe. „Die andere Frage ist eben eine Haftungsfrage. Da habe ich keine andere Wahl. Ich brauche da eine Etscheidung“, so Schwochow, der die Angelegenheit geregelt haben will, bevor die Badesaison wieder richtig anläuft. „Mir geht es darum, dass die gesamte Haftung nicht nur bei mir liegt. Wenn ich den Beschluss habe, ist schriftlich dokumentiert, dass es eine Entscheidung gegeben hat.“