Badestellen: Rheinsberger Stegen droht der Abriss

Der Hinweis "Baden auf eigene Gefahr" genügt im Zweifel nicht, um Kommunen vor Haftungsansprüchen zu bewahren.
Markus KlugeHintergrund ist ein BGH–Urteil aus dem Jahr 2017. Es ging um ein zwölfjähriges Mädchen, das sich in einem kommunalen Freibad unter Wasser mit einem Arm in einer Boje verfangen hatte. Es wurde zwar gerettet, trug aber schwere Hirnschäden davon. Der Bundesgerichtshof entschied damals für das Mädchen und gegen die Kommune. Der Versicherer der Kommunen, der Kommunale Schadensausgleich (KSA) sah sich deshalb veranlasst, die Städte und Gemeinden zu warnen, dass sie eine Aufsichtspflicht an Badestellen mit Anlagen wie Stegen haben. „Wer eine Gefahrenquelle schafft, hat eine Verkehrssicherungspflicht“, heißt es im BGH–Urteil. Nach Einschätzung der Rheinsberger Verwaltung würden jährlich zusätzliche Personalkosten in Höhe von 118 000 Euro anfallen, würde die Stadt ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Sie schlägt daher den Abbau der Stege vor. Als erstes hat am Montagabend der Bauausschuss dazu beraten. Das Gremium lehnt den Rückbau ab. Die Abgeordneten haben dafür gestimmt, dass das Rathaus sich mit touristischen Verbänden in Verbindung setzt und gegen die Sichtweise des KSA vorgeht.