Bestechung vor Gericht: Schmiergeld für volle Auftragsbücher

Verhandelt wird vor dem Landgericht Neuruppin.
dpaBeim ersten Verhandlungstag, der am Donnerstag am Landgericht Neuruppin stattfand, dauerte allein das Verlesen der Anklageschrift 40 Minuten. In 35 Einzelfällen hatte der Eberswalder – zuletzt in Berlin lebend, derzeit in Wulkow einsitzend – den beiden Verantwortlichen zweier großer Berliner Immobilienverwalter Schmiergelder gezahlt. Zudem erbrachte er Sachleistungen beim Bau beziehungsweise Ausbau der Eigenheime der beiden Partner. Nicht zuletzt hat er auch Reisen finanziert. Dabei ging es dann auch schon mal zum Golfen nach Südafrika. Im Gegenzug erhielt er als Geschäftsführer seiner in der Gemeinde Schorfheide ansässigen Baugesellschaft Aufträge zur Sanierung einer Vielzahl von Wohnungen in Berlin.
Zwischen Januar 2011 und Oktober 2015 sollen auf diese Weise Leistungen und Bargeld im Wert von insgesamt 402 500 Euro an die beiden Männer gegangen sein, darunter auch für angeblich erbrachte Beraterleistungen sowie ein Auto. Zu beiden habe sich nach und nach ein gutes Verhältnis entwickelt, schilderte Marco R. Allem Anschein nach sei es für sie normal gewesen, dass es dauerhaft Aufträge nur dann gibt, wenn zuvor entsprechend geschmiert wurde. Alles in allem hat Marco R. nach eigenen Angaben auf diese Weise Aufträge in Höhe von 2,1 Millionen Euro akquiriert. Die Vertreter der beiden Wohnungsgesellschaften müssen sich vor Gericht für die angenommenen Bestechungsgelder verantworten. Ihre Fälle werden separat verhandelt.
Die Hauptverhandlung gegen Marco R. hatte im April 2018 bereits einmal begonnen, doch er war zu weiteren Terminen nicht mehr erschienen. Wie er am Donnerstag schilderte, hatte er versucht, in Serbien mit der Unterstützung eines Bekannten ein Unternehmen zum Import von Heidel- und Himbeeren nach Deutschland hochzuziehen. Doch daraus wurde nichts. Nicht einmal für den Rückflug nach Deutschland habe er noch Geld gehabt. Schließlich habe er einige Zeit sogar auf der Straße gelebt, ehe er sich an das deutsche Konsulat wandte. Weil er von der deutschen Justiz gesucht wurde, begann für ihn in Serbien im Juli 2018 eine siebenmonatige Auslieferungshaft, die er in einer Zehn-Mann-Zelle verbrachte. Erst seit Kurzem befindet er sich in U-Haft in Wulkow.
Dafür, dass er auf die schiefe Bahn geriet, sei vor allem seine Alkoholsucht verantwortlich, schilderte Marco R. Seit einem Jahr habe er allerdings keinen Tropfen mehr getrunken. Zu seiner Noch-Ehefrau, mit der er zwei gemeinsame Kinder hat, bestehe zwar ein gutes Verhältnis, doch die Scheidung laufe. Dass es so weit kam, liege unter anderem am Alkoholismus. Er werde zunächst bei seiner Schwester unterkommen und sich schnellstens eine neue Arbeit suchen, versprach der Angeklagte.
Das Urteil soll am kommenden Donnerstag gesprochen werden. Falls sich bis dahin keine neuen Sachverhalte ergeben, gilt das Verständigungsangebot des Gerichtes: minimal ein Jahr und neun Monate, maximal zwei Jahre Haft, die in jedem Fall zu einer voraussichtlich dreijährigen Bewährung ausgesetzt werden. Ein hauptamtlicher Bewährungshelfer soll ihm dabei zur Seite gestellt werden. Außerdem soll Marco R. 180 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.