Feierlicher Akt: Landkreis bürgert Briten und Polen ein

Offizieller Akt: Landrat Ralf Reinhard verlieh Monika Owczarz, Charles Mason-Brown und Monika Luma (von links) ihre neue Staatsangehörigkeit.
Markus KlugeZum ersten Mal fand die Einbürgerung im feierlichen Rahmen mit Familienangehörigen im Saal der Kreisverwaltung an der Virchowstraße in Neuruppin statt. Dieser Akt ist in Ostprignitz-Ruppin aber eher die Ausnahme. Laut Landrat Reinhardt gibt es pro Jahr zehn bis zwölf Einbürgerungen, die an zwei bis drei Terminen stattfinden. Die Antragsteller seien zumeist durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit zum Arbeiten nach Deutschland gekommen und schließlich hier sesshaft geworden sind.
In diesem Fall war die Einbürgerung etwas Besonderes beziehungsweise drückte die Zeit. Denn Charles Mason-Brown hatte bislang einen britischen Pass. Wenn Großbritannien per Brexit aus der Europäischen Union (EU) austritt, hätte das bei einer späteren Einbürgerung Probleme mit sich bringen können. Denn als Einwohner eines Mitgliedstaates der Europäischen Union gelten bei der Einbürgerung in Deutschland Sonderregelungen, die das Procedere erleichtern. Im Unterschied zu Ausländern, die nicht aus einem Mitgliedsland der EU kommen, benötigen sie keine Aufenthaltsberechtigung. Zudem kann jeder seine ursprüngliche Staatsbürgerschaft behalten.
Für die deutsche Staatsbürgerschaft sind dennoch viele Voraussetzungen (siehe Kasten) zu erfüllen, die Charles Mason-Brown, Monika Luma und Monika Owczarz ohne Probleme bewältigt haben.
Mit einem Bekenntnis zu den Grundwerten des deutschen Grundgesetzes erhielten sie nach einer kurzen Rede des Landrates ihre Einbürgerungs-Urkunde. „Ich habe schon lange überlegt das zu machen“, sagte Mason-Brown. Er ist in Kapstadt in Südafrika geboren worden, studierte in Großbritannien, woher er auch seinen Pass hatte, und kam 1994 nach Deutschland. Der Diplom-Mikrobiologe arbeitet nicht nur hierzulande, sondern ist in seinem Heimatdorf auch Ortsvorsteher und Vorsitzender eines Kinderkunstvereins, der sich sogar für Integration einsetzt. „Das ist etwas paradox. Aber ich wollte nun eine politische Stimme haben, wenn ich hier auch meine Steuern bezahle“, sagte Mason-Brown. Denn an Landtags- und Bundestagswahlen durfte er sich bislang nicht beteiligen. Für ihn sei es aber auch eine kleine Rückkehr, denn die Familie seiner Mutter stamme ursprünglich aus Berlin.
Monika Owczarz kommt aus dem polnischen Breslau und lebt seit 2001 in Deutschland. In Kyritz ist sie als zahnmedizinische Fachangestellte tätig. „Eindlich!“, freute sie sich über ihre Einbürgerung. Als sie sich dafür entschieden hat, seien ihr die acht Jahre, die sie sich mindestens im Land aufhalten muss, sehr lang vorgekommen.
Monika Luma stammt ebenfalls aus Polen. Sie ist heute mit ihrem Mann in der Gastronomie in Neuruppin tätig. Dass sie irgendwann deutsche Staatsangehörige wird, sei für sie nur logisch gewesen. „Alle meine vier Kinder sind hier in Deutschland geboten, ich lebe und arbeite hier“, sagte sie.
Voraussetzungen
■ Wer eingebürgert werden will, muss seit mindestens acht Jahren seinen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben oder mindestens seit sieben Jahren, wenn er die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nachweisen kann. Bei besonderem Bemühen ist sogar eine Einbürgerung nach sechs Jahren möglich.
■ Der Bewerber ist freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger oder besitzt eine Niederlassungserlaubnis oder eine bestimmte Aufenthaltserlaubnis.
■ Wer deutscher Staatsbürger werden will, muss ich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen.
■ Der Antragsteller darf keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen haben und nicht wegen einer Straftat verurteilt sein.
■ Wer eingebürgert werden möchte, muss seinen Lebensunterhalts ohne die Inanspruchnahme von Sozialleistungen sichern können.
■ Für die Einbürgerung müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.
■ Die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland müssen erfolgreich in einem Einbürgerungstest belegt werden.
■ Die Einbürgerung kostet 255 Euro pro Person, für minderjährige Kinder 51 Euro. Für minderjährige Kinder, die ohne Eltern eingebürgert werden, sind ebenfalls 255 Euro fällig.
■ Weitere Information zu diesem Thema gibt es online auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. ⇥(red)