Freizeit
: Lindow möchte Badesteg am Gudelacksee absichern

Lindows Stadtverordneten haben zugestimmt, die den Badesteg künftig abzuschließen, wenn keine Aufsicht da ist.
Von
Brian Kehnscherper
Lindow
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In Zukunft soll der Steg auch abgesperrt werden können.

Brian Kehnscherper

Damit sichert sich die Stadt vor möglichen juristischen Folgen bei Badeunfällen ab. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2017 herrscht bei den Betreibern öffentlicher Badestellen nämlich große Verunsicherung. Bei besagtem Urteil ging es um den Unfall eines zwölfjährigen Mädchens in einem kommunalen Freibad. Es hatte sich unter Wasser mit einem Arm in einer Boje verfangen und trug aufgrund des langen Sauerstoffmangels schwere Hirnschäden davon. Der Bundesgerichtshof entschied damals gegen die Kommune. Die Urteilsbegründung hat den Versicherer der Kommunen, den Kommunalen Schadensausgleich (KSA), zu einer Warnung veranlasst. Denn laut Urteil muss, wer Badeanlagen betreibt, diese auch absichern. Neben dem andernfalls fehlenden Versicherungsschutz drohen den zuständigen Entscheidungsträgern nämlich auch strafrechtliche Konsequenzen.

Seitdem herrscht in vielen Kommunen Unsicherheit. Rheinsbergs Bürgermeister Frank–Rudi Schwochow beispielsweise sieht keine andere Möglichkeit, als Stege abzureißen — auch wenn die Mehrheit der Stadtverordneten das bisher ablehnt. Lindows Amtsdirektor Danilo Lieske konnte für die einzige Badestelle am Gudelacksee eine Badeaufsicht organisieren. Da das Seebad aber auch nach Feierabend öffentlich zugänglich ist, soll der unbefugte Zugang zum Steg verhindert werden. Wie das baulich bewerkstelligt werden soll, soll bei späteren Sitzungen des Bauausschusses geklärt werden.

Nicht alle Stadtverordneten waren sich darüber einig, ob eine bauliche Lösung tatsächlich nötig ist. Der ehemalige Richter Gert Wegner (Grüne) hatte sich mehrere Urteile zu der Thematik durchgelesen und der Verwaltung seine Auffassung zugearbeitet. „Ich halte es für ausreichend, entsprechende Warnschilder aufzustellen“, so Wegner. Amtsdirektor Danilo Lieske ist bei der Lektüre der Urteile zu einer anderen Rechtsauffassung gekommen. Die Versicherungen interessieren mich nicht. Mich interessiert mein Kopf. Hier geht es um die strafrechtliche Komponente, die möchte ich nicht ausprobieren. Ihr könnt es auch ablehnen. Dann habe ich einen Beschluss und ihr seid mit im Boot“, sagte er zu den Abgeordneten. Letztlich stimmten die Stadtverordneten mit sieben Ja–, bei vier Nein–Stimmen und zwei Enthaltungen für die Vorlage.

Unklar ist indes noch, was mit den Stegen am Wutzsee geschehen soll. Einer steht am dritten Freibad auf Höhe der Sportschule und einer gegenüber dem zweiten Freibad.