Fristende 1. April
: Azubis erhalten Wegkosten zur Berufsschule zurück

Anträge müssen bis 1. April oder 1. Oktober beim Landkreis eingereicht werden. Richtlinie ist noch nicht allen Berufsschülern bekannt.
Von
Markus Kluge
Ostprignitz-Ruppin
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Fahrten: Nicht nur Lehrlinge in der Berufskraftfahrer-Branche müssen viel fahren. Die Wege zu den Ausbildungszentren sind oft weit. Doch es gibt die Möglichkeit der Kostenerstattung.

Jürgen Liebezeit

„Diese Richtlinie gibt es schon seit fast 30 Jahren, aber nicht alle Azubis kennen diese“, sagte Ilona Rosenthal vom Amt für Bildung und Liegenschaftsverwaltung am Mittwoch.  Die Anträge auf Kostenerstattung müssen bis zum 1. April oder zum 1. Oktober bei der Behörde eingereicht werden.

Voraussetzungen für die Erstattung  sind ein gültiger Ausbildungsvertrag, und die Berufsschule muss so weit entfernt sein, dass der Hin– und Rückweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln länger als drei Stunden dauern würde. Wer die Fahrt– und Unterkunftskosten erstattet bekommen möchte, muss eine Kopie seines Ausbildungsvertrages und seines Schulplanes einreichen. Die Belege für Fahrtkosten und Unterkunft müssen im Original vorliegen. Wird der Zuschuss gewährt,  beträgt dieser 50 Prozent der nachgewiesenen Gesamtkosten für Unterkunft und Verpflegung, jedoch maximal zehn Euro pro Tag. „Angefangen haben wir einmal mit 4,50 Mark pro Tag, insofern gab es da schon eine kleine Steigerung“, so Rosenthal.

Pro Jahr beantragen in der Kreisverwaltung bereits 80 bis 100 Azubis die Erstattung. Rosenthal geht aber davon aus, dass noch einige mehr davon profitieren könnten.

Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber beispielsweise seinen Sitz in Köln hat, der Ausbildungsbetrieb sich aber in Ostprignitz–Ruppin befindet.  (kus)

Weitere Informationen dazu gibt es bei Ilona Rosenthal, die unter 03391 6884017 und per E–Mail unter ilona.rosenthal@opr.de zu erreichen ist.