Haftung
: Lösung für Rheinsbergs Steg-Problematik gefordert

Rheinsbergs Bürgermeister Frank-Rudi Schwochow (BVB/Freie Wähler) fordert bei der Stegproblematik eine Lösung für ganz Brandenburg.
Von
Brian Kehnscherper
Rheinsberg
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Müssen Stege, wie dieser am Großen Zechliner See bei Zechlinerhütte, bald abgerissen werden?

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Strafrechtliche Konsequenzen

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Ein zwölfjähriges Mädchen hatte sich bei einem Badeunfall unter Wasser in einer Boje verfangen und dadurch bleibende Schäden davongetragen. Der BGH entschied damals, dass die Kommune, der die Badestelle gehört, eine Mitschuld trägt. Der Kommunale Schadensausgleich (KSA) sah sich durch das Urteil dazu veranlasst, die Kommunen zu warnen: Wenn Anlagen am Badestrand stehen, ist der Betrieb zu überwachen. Andernfalls könnten die Kommunen in Haftung genommen werden. Es drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Vorbild Schleswig-Holstein

Schwochow hält es nicht für umsetzbar, alle Badestellen beaufsichtigen zu lassen – und das möchte er auch gar nicht. Um sich rechtlich abzusichern, hatte der Bürgermeister den Abriss der Badestege zur Abstimmung gestellt. Die Mehrheit der Stadtverordneten hatte am 18. Mai dagegen votiert und Schwochow stattdessen damit beauftragt, sich an andere Kommunen, Tourismusverbände, den Städte- und Gemeindebund sowie die Landesregierung zu wenden, um sich nach alternativen Lösungsmöglichkeiten zu erkundigen. Wie Freke Over sagte, hat sich aber nach Auskunft des Landes auf Anfrage der SPD bis zum 18. August landesweit kein Bürgermeister wegen der Steg-Problematik ans Land gewandt. „Dabei hatte Herr Schwochow im Mai einen klaren Arbeitsauftrag erhalten“, so Over. Schwochow weist den Vorwurf zurück. „Ich habe mich an den Städte- und Gemeindebund gewandt. Dieser hat eine Stellungnahme veröffentlicht, die den Stadtverordneten auch vorliegt. Diese Stellungnahme bestätigt meine Sichtweise und verschärft sie sogar“, so Schwochow.

Sowohl Over als auch der Bürgermeister blicken derzeit gespannt nach Schleswig-Holstein. Dort ist ein Gesetz beschlossen worden, das eine Haftung bei Badeunfällen ausschließt. Eine ähnliche Lösung müsse auch im Brandenburger Landtag auf den Weg gebracht werden, fordert Schwochow.