Homeschooling: Schulaufgaben sind nur Angebote

Wegen der Corona-Pandemie sind die Schulen geschlossen. Die Hausaufgaben, die Schüler von ihren Lehrern bekommen, sind aber nur freiwillige Angebote, stellt das Bildungsministerium klar.
Florian SchuhDas hatte in den vergangenen Wochen unter anderem die Leiterin der Familienberatungsstelle der Initiative Jugendarbeit Neuruppin (IJN), Martina Utpott, anders erlebt (wir berichteten). Ihr war von Eltern berichtet worden, dass Schulen in Teilen sogar die Vermittlung neuen Stoffs vorgegeben hätten. Das ist laut Ministeriumssprecherin Grönefeld ganz klar nicht gewollt. Es gehe darum, bisher vermittelte Unterrichtsinhalte zu festigen und erworbene Kompetenzen zu stärken. „Die meisten Schulen kommunizieren die Lernangebote schon mit der Maßgabe, dass die gestellten Aufgaben der Wiederholung und der Festigung dienen.“
Freiwillige Festigung
„Eine Vermittlung von neuen Lerninhalten, insbesondere in der Primarstufe, kann wegen der fehlenden direkten Unterstützung und Begleitung durch die Lehrkraft nicht erfolgen“, da Eltern diese nicht „didaktisch-methodisch“ vermitteln können. Das werde daher vom Ministerium auch nicht erwartet. Dementsprechend soll es für die Hausaufgaben auch keine Noten geben. „Die Lernangebote werden vor dem Hintergrund, dass diese als freiwillige Aufgaben zu verstehen sind, nicht regulär bewertet“, legt die Sprecherin den Standpunkt des Bildungsministeriums dar. Das hat mehrere Gründe. Vor allem aber kann nicht davon erwartet werden, dass alle Schüler unter denselben Bedingungen ihre Aufgaben erledigen können. „Es ist davon auszugehen, dass die individuellen Voraussetzungen, unter denen eine Bearbeitung der Lernangebote und eine Unterstützung der Schülerinnen und Schüler dabei durch die Familien erfolgt, sehr unterschiedlich sind“, so Grönefeld.
Lehrer bleiben erreichbar
Sollten dennoch Nachfragen auftauchen, sind die Lehrer angehalten, sich für Rückfragen und gegebenenfalls notwendige Erklärungen von Aufgabenstellungen erreichbar zu halten. Dazu gibt es laut Grönefeld einen kontinuierlichen Austausch zu den Schülerinnen und Schülern beziehungsweise ihren Eltern.
Der häusliche Unterricht
Die Schulpflicht gilt formal weiter, auch wenn der Besuch der Einrichtungen derzeit nicht möglich ist. Die Aufgaben sind aber nur als freiwilliges Angebot der Lehrkräfte zu verstehen. Sie werden auch nicht regulär bewertet. Bei Nachfragen können sich Eltern an die Schulen wenden.⇥zig