Hund im Tierheim Schwedt
: Husky Naomi ein Opfer von Herzlosigkeit

Für Husky Naomi nahm das Jahr 2023 ein trauriges Ende. Der Hund wurde ein Opfer von Herzlosigkeit. So geht es mit dem Tier weiter.
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Von Oliver Voigt
Schwedt
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Die Husky-Hündin Naomi wurde vermutlich ausgesetzt.

Oliver Voigt

Für einen achtjährigen Husky wurde Weihnachten 2023 zum Fiasko. Die Hündin wurde scheinbar ausgesetzt und befindet sich jetzt im Tierheim Schwedt.

Mit einer schnellen Vermittlung der Husky–Hündin ist sicher nicht zu rechnen. „Wir haben sie, damit sie nicht ohne Namen an Weihnachten sein muss, auf Naomi getauft. Die Huskydame wurde, wie der kleine Kater Filou, in der Berta–von–Suttner–Straße in Schwedt aufgelesen. Sie lief schon die ganze Nacht dort herum“, erklärt Jasmin Rohde vom Tierheim Schwedt. Man wisse auch etwas zur Herkunft und räume dem Halter oder der Halterin etwas Zeit ein, sich im Tierheim zu melden. Sollte dies nicht geschehen, werde der Fall zur Anzeige gebracht.

Versuchter Online–Verkauf bleibt erfolglos

„Wir vermuten, da wollte sich jemand des Tieres entledigen. Der Husky wurde bereits im November für 400 Euro im Internet zum Kauf angeboten. Offensichtlich fand sich kein Abnehmer. Nachdem wir die Hündin ins Tierheim gebracht haben, wurde das Angebot gelöscht.“

Inwieweit eine Anzeige etwas bringt, bleibe auch noch fraglich. Wir stehen immer wieder vor dem Problem der Zuständigkeiten. Gehen wir zur Polizei, schicken die uns zum Ordnungsamt, dort verweist man wieder auf die Polizei.

Rechtliche Unsicherheiten

Ein strafbares Aussetzen scheint es demnach erst zu sein, wenn das Tier irgendwo angebunden zurückgelassen wird. Dabei heißt es eindeutig im § 3 des Tierschutzgesetzes: „Es ist verboten, ein im Haus, Betrieb und sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter– oder Betreuerpflicht zu entziehen.“

Umstände erhärten den Verdacht

Also jeder, der sich einen Hund zulegt oder einen Hund in seiner Betreuung hat, ist für seinen Vierbeiner vollumfänglich verantwortlich und darf diesen nicht willentlich aussetzen, zurücklassen oder auf eine andere Art und Weise entledigen. „Und gerade die Tatsache, dass sich Halter oder Halterin noch nicht gemeldet haben, stütze die Annahme des willentlichen Aussetzens“, so Rohde.

Veterinäramt soll Weg für Vermittlung freimachen

Im Fall der Hündin haben die Tierschützer jetzt das Veterinäramt mit eingeschaltet, um bestenfalls den Weg für eine Vermittlung freizumachen. „Naomi ist für ihre Größe viel zu dünn. Das weist auch auf eine Unterernährung hin. Dazu passt auch das Fehlen der typischen Muskelmasse“, so Rohde. Im Tierheim werde das Tier entsprechend ver– und umsorgt.

Die Tatsache, dass noch nicht über die Zukunft Naomis entschieden werden kann, sollte Interessenten nicht abhalten, Kontakt zum Tierheim aufzunehmen. Selbiges gelte natürlich auch für den kleinen Filou.

Kontakt um Tierheim unter Telefon 03332 523933.