Hundesteuer: Neuruppiner Familie zieht gegen die Stadt vor Gericht

Sieht ganz brav aus: Im Verwaltungsgericht in Potsdam zeigte sich Eddie in der vergangenen Woche von seiner allerbesten und gar nicht gefährlichen Seite.
Ingmar HöfgenCornelia und Denny Neumann wollten damals, im Jahr 2016, alles richtig machen. „Es ist unser erster Hund“, erzählt die Neuruppinerin nach der Gerichtsverhandlung. Vor ihr sitzt Eddie, inzwischen vier Jahre alt. Er ist angeleint, trägt einen Maulkorb und blickt sich ruhig im Verwaltungsgericht um. Bevor die beiden den Hund in der Nähe von Rostock von einem Züchter kauften, machte sich Denny Neumann im Ordnungsamt schlau. Die Hundesteuer würde bei 70 Euro liegen, habe man ihm dort gesagt. Als er das Tier im Frühjahr 2016 anmeldete, habe man ihm bei der Steuer-Stelle das gleiche gesagt. Dann kam der Bescheid – plötzlich sollten 500 Euro pro Jahr fällig sein. Denny Neumann findet das „sehr fragwürdig“.
Laut Fontanestadt gefährlich
Der Grund für den frappanten Unterschied ist Eddies Abstammung. Er ist eine Olde English Bulldogge. In der Hundehalter-Verordnung des Landes Brandenburg ist diese Rasse nicht als gefährlich gelistet – in der Hundesteuersatzung der Fontanestadt schon. Darüber, ob die Stadt das machen durfte, wurde in der vergangenen Woche in Potsdam verhandelt. Dazu hatten die Richter nicht nur einen Sachverständigen geladen, sondern auch den Hund. Im Gerichtssaal stand sogar ein Untertopf mit Wasser.
Dass Eddie während der Verhandlung mit etwa 15 Personen im Raum ist, hätte man eigentlich nicht bemerkt. Kein Knurren, kein Winseln, kein Zerren an der Leine. Erst als er vor die Richterbank geführt werden soll, will er lieber in Richtung Tür – lässt sich aber schnell überzeugen, dass das jetzt der falsche Weg ist. Der Maulkorb darf ab, dann wird er von einem Sachverständigen beschaut. Der erkennt keine Anzeichen eines Pitbulls oder einer Bordeaux-Dogge, die beide im Land Brandenburg als gefährlich beurteilt werden. Auch ein Bullmastiff, wegen dessen Einkreuzung die Amerikanische Bulldogge so groß und schwer sei, sei in Eddie nicht enthalten. So, wie es der Sachverständige beschreibt, ist der Olde English Bulldogge nur halb so hoch – bis zum Knie – und halb so schwer – unter 30 Kilogramm wie sein amerikanischer Namensvetter. Und ein Hund wie Eddie, mit einem massiven Vorbiss, habe auch keine Kraft zuzubeißen, meint der Sachverständige.
Gehört Eddie also zu einer ungefährlichen Rasse, die die Stadt grundlos und rechtswidrig in seine Satzung aufgenommen hat? Justiziar Lennart Schwenke und Steuer-Fachmann Sebastian Svenßon sehen es nicht so. Sie verweisen auf Recherchen im Vorfeld und auf die ursprüngliche Züchtung. Dabei waren Hunde, die aus Bullmastiff, Amerikanischer Bulldogge und Pitbull hervorgegangen waren, eingekreuzt worden – allesamt Hunde, die auch im Land Brandenburg als gefährlich eingestuft werden. Ein Gefährdungspotential könnte deshalb vorhanden sein, auch wenn der Sachverständige meinte, es habe sich im Laufe der Jahre verloren.
In einem Punkt mussten die Vertreter der Stadt allerdings zurückrudern. Sie hatten von Beißvorfällen gesprochen, räumten in der mündlichen Verhandlung aber ein, dass in der Fontanestadt keine Vorfälle dieser Rasse bekannt seien. Zuvor hatte schon der Sachverständige erklärt, dass er bei Eddies Rasse auch sonst noch nichts davon gehört hatte. Der Anwalt der Neumanns verwies weiterhin darauf, dass beim Blick auf das Beißverhalten auch Schäferhunde als gefährlich gelten müssten – dort gebe es konkrete Anhaltspunkte.
Im Ermessen der Stadt
Ob Eddie als Einzelhund gefährlich ist, darum ging es den den drei Berufsrichtern und zwei Schöffen letztlich nicht. Sie betonten bei der mündlichen Urteilsverkündung, dass sich wegen der eingekreuzten Hunderrassen nicht ausschließen lasse, dass das Gefährdungspotential bei den Hunden durchkommt. Die Richter meinen auch, dass die Kommunen einen weiten Ermessensspielraum hätten, wenn es um die Aufnahme weiterer gefährlicher Hunde in die Steuersatzung gehe. Schriftlich dürfte das Urteil in einigen Wochen vorliegen.
Als die Richter ihre Entscheidung verkündeten, waren die Neumanns schon nicht mehr im Gericht. Ob sie in die nächste Instanz gehen wollen, blieb damit offen. Dass Eddies Rasse in der Satzung steht, empfindet Cornelia Neumann als Ungerechtigkeit. Es gehe ihnen auch darum, dass die Olde English Bulldogge aus der Satzung gestrichen werde. Das Geld sei nicht das wichtigste, auch wenn der siebenfache Betrag im Vergleich zu einem vermeintlich ungefährlichen Hund natürlich eine größere Summe sei. Aber auch sonst haben beide schon viel für ihren Hund bezahlt: Hundeschule, Gassi-Service, bestes Futter. „Wenn es ums Geld geht, ist er gefährlich“, sagt Cornelia Neumann zum Schluss mit Blick auf die Regelung in der Fontanestadt.
Die Neuruppiner Hundesteuersätze
Für den ersten Hund zahlen Neuruppiner laut aktueller Hundesteuersatzung 70, für den zweiten 80 und für jeden weiteren 95 Euro jährlich.
Für Hunde mit "gefährdenden Eigenschaften" fallen 500 Euro pro Jahr an. Betroffen sind folgende Rassen oder Kreuzungen damit: Alano, American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogo Canario, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Old English Bulldog, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu.⇥red