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: In OPR können Fahrzeuge online zugelassen werden

In ostprignitz-Ruppin beginnt der Probelauf für die Realisierung der dritten Stufe von „i-Kfz“, das am 20. Januar starten soll.
Von
Ulrike Gawande
Ostprignitz-Ruppin
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Bieten einen neuen Service an: Mathias Wittmoser (links) und Martin Krüger hoffen, dass das Angebot der Online-Zulassung von Fahrzeugen im Landkreis angenommen wird

Ulrike Gawande

Bundesweites Projekt

Am Montag, 20. Januar, soll im Landkreis die dritte Stufe des bundesweiten Projektes „i-Kfz“ realisiert werden. Doch was verbirgt sich dahinter? Das Kürzel steht für die internetbasierte Fahrzeugzulassung. Ziel ist es, jedem zu ermöglichen sein Auto online an-, um- oder abzumelden, ohne in der Zulassungsbehörde vorstellig werden zu müssen. In Brandenburg haben sich alle Landkreise vernetzt und für eine gemeinsame Lösung entschieden. Ostprignitz-Ruppin wird nach der Pilotkommune Elbe-Elster, in der das Projekt bereits zum Jahresende 2019 an den Start gegangen ist, der zweite Landkreis mit der Umsetzung von Stufe drei von „i-Kfz“ sein.

Bereits seit 1. Januar 2015 können Ruppiner ihre Fahrzeuge schon ohne Behördenbesuch ummelden. Seit 1. Oktober 2017 ist zudem eine Online-Wiederzulassung auf den gleichen Halter möglich. Doch das Interesse der Bürger hält sich bisher in Grenzen. Gerade einmal neun Online-Anträge wurden in den vergangenen fünf Jahren für eine Fahrzeug-Ummeldung gestellt. Und kein einziger Ruppiner nutzte die Wiederzulassung, berichtet der zuständige Amtsleiter für öffentliche Sicherheit und Verkehr Mathias Wittmoser. „Was jetzt kommt, davon lassen wir uns überraschen. Ich hoffe aber auf einen Erfolg.“

Es sei bundesweit in das Projekt viel Geld und Kraft investiert worden, so Wittmoser, dass es jetzt auch von den Bürgern angenommen werden müsse. „Es ist eine Verbesserung, die auch genutzt werden muss“, wünscht sich Martin Krüger, der als Teamleiter im Bereich der Kfz-Zulassung im Landkreis tätig ist. „Ziel ist, dass die Leute nicht mehr alle in die Zulassungsstellen strömen.“ Jedes Jahr werden im Landkreis rund 38 000 sogenannte Publikumsvorgänge, dazu zählen aber auch Bootszulassungen, in der hiesigen Zulassungsstelle gezählt, so Wittmoser. „Eine konstante Zahl in den letzten Jahren, die ungefähr das Nutzungspotenzial von i-Kfz widerspiegelt.“

Martin Krüger sieht „i-Kfz“ als wesentliche Verbesserung. „Viele Vorgänge werden für Kunden und Zulassungsstellen erleichtert.“ Vielen Menschen falle es schwer, die Öffnungszeiten der Behörden zu nutzen, weiß er aus Erfahrung. Doch nicht jeder wird das neue Angebot sofort wahrnehmen können, denn die Zulassungsbescheinigungen müssen mit Sicherheitscodes versehen sein. Damit wird der Fahrzeugschein erst seit 2015 und der Fahrzeugbrief seit 2018 ausgestattet. Die Siegelplaketten auf den Nummernschildern haben seit 2018 die sogenannten QR-Codes.

Hinzukommt, dass die e-ID-Funktion des Personalausweis der Antragsteller freigeschaltet sein und sich zur Identifikation die „Ausweisapp2“ auf dem Smartphone befinden muss. Die Bezahlung der Gebühren ist lediglich per Giropay oder mit Kreditkarte möglich. Sind all diese Bedingungen erfüllt, kann die Zulassung des Fahrzeuges komplett online erfolgen. Die Behörde schickt die Papiere und Plaketten dann zum Antragsteller nach Hause. Alte Kennzeichen, auch aus anderen Landkreisen, können dabei übernommen werden.

Voraussetzungen für die Nutzung von "i-Kfz"

Ab 20. Januar können Fahrzeuge online abgemeldet, außer Betrieb gesetzt und zugelassen werden.

Um das Angebot zu nutzen, müssen Fahrzeugschein und -brief sowie die Plaketten der Kennzeichen Sicherheitscodes haben.

Beim Personalausweis muss die eID-Funktion freigeschaltet sein.

Die Bezahlung der Gebühren ist nur per Giropay oder Kreditkarte möglich.

Weitere Informationen gibt es unter www.ikfz.brandenburg.de⇥ug