Im Land Brandenburg wurden im Jahr 2022 insgesamt 58.300 Wildschweine erlegt. Das geht aus der Jagdstatistik des Landesumweltministeriums hervor. Jedes erlegte Wild unterliegt einer amtlichen Untersuchung auf Trichinen. Eine solche lieferte nun bei einem bei Wusterhausen erlegten Wildschwein einen positiven Befund.
Das teilte die Kreisverwaltung am Donnerstag, 13. April, mit. „Im amtlichen Trichinenlabor des Landkreises Ostprignitz-Ruppin wurden im März 2023 bei einem im Bereich Wulkow bei Wusterhausen erlegten Wildschwein Trichinen festgestellt“, heißt es in der schriftlichen Mitteilung. Das nationale Referenzlabor für Trichinella, das Bundesinstitut für Risikobewertung, habe diesen Befund bestätigt.

Diese Gefahren bestehen für Menschen

Weitere Untersuchungen im Referenzlabor hätten ergeben, dass es sich um eine hohe Belastung mit Trichinen der Art Trichinella spiralis handelt. Trichinen sind winzige Fadenwürmer, die sich im befallenen Muskelfleisch von Wildschweinen, Dachsen, Bären und anderen fleischfressenden Tieren verkapseln.
„Beim Menschen können Trichinen die sogenannte Trichinellose verursachen“, geht aus der Mitteilung der Kreisverwaltung hervor. Dabei handele es sich um eine Erkrankung, die in Deutschland zwar selten vorkomme, „aber tödlich verlaufen kann“. Die Infektion erfolgt über trichinenhaltiges rohes Fleisch und nicht durchgegarte Produkte.

Trichinellose

Die Trichinellose ist eine weltweit vorkommende, mild bis tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die gerade in den ersten Tagen nach der Infektion nur schwer von Erkältungserkrankungen oder Erkrankungen mit Magen- und Darmbeschwerden zu unterscheiden ist.
Die lebensmittelbedingte Erkrankung erfolgt durch den Verzehr von rohem oder ungenügend erhitztem Fleisch.
Durch Verdauungsenzyme werden die Larven im Magen freigesetzt und reifen in Epithelzellen des oberen Dünndarms innerhalb weniger Tage zu adulten Würmern.
Wenngleich diese Erkrankung in Deutschland immer seltener auftritt, ist die Gefahr, sich zu infizieren, nicht gebannt.
Die Untersuchung von erlegten Wildschweinen auf Trichinen ist gesetzlich vorgeschrieben, um eine Infektion des Menschen mit Trichinen sicher zu vermeiden. „Das ist bei allen Allesfressern so. Jäger sind verpflichtet, Proben abzugeben“, betont Tobias Wagner, Vorsitzender vom Kreisjagdverband Ostprignitz-Ruppin.

Sind Ängste begründet?

Besteht nach diesem Fall Grund zur Panik? „Auf gar keinen Fall“, versichert der Experte. Dass Fleisch im Handel landet, bei dem ein Trichinenbefund nicht erkannt wurde, könne ausgeschlossen werden. Ohnehin seien derartige Meldungen die absolute Ausnahme.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung teilt auf seiner Internetpräsenz mit: „In Deutschland sind Trichinen sehr selten. Im Haustier (Schwein, Pferd) werden sie seit vielen Jahren kaum noch gefunden. Bei Wildtieren sind sie auch relativ selten.“ Für das Wildschwein wird die Wahrscheinlichkeit mit bis zu 0,01 Prozent angegeben.“
Der Landkreis betont: „Auch vor dem Hintergrund der heranrückenden Afrikanischen Schweinepest werden derzeit keine Gebühren für eine Probenuntersuchung erhoben, wenn das Schwarzwild auf dem Gebiet des Landkreises Ostprignitz-Ruppin erlegt wurde.“
Tobias Wagner weist darauf hin, dass der nun erfolgte Nachweis von Trichinen nicht mit der Schweinepest in Zusammenhang gebracht werden dürfe. „Da besteht kein Zusammenhang, da diese Sachen nichts miteinander zu tun haben.“
Dennoch ruft der Landkreis seine Jäger zu besonderer Gründlichkeit auf. Da sich Wildschweine auch durch Aufnahme trichinenhaltiger Kadaver infizieren können, spiele die richtige Entsorgung der Aufbrüche und Raubwildkadaver eine große Rolle bei der Unterbrechung des Infektionskreislaufes.