Justiz
: Finanzierung der Richterakademie Wustrau ist sicher

Der Bund beteiligt sich auch weiterhin zu 50 Prozent an der Finanzierung der Richterakademie.
Von
MOZ
Wustrau
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Erst im Sommer ist der Dachstuhl saniert worden.

Siegmar Trenkler

Der Bundesrechnungshof hatte im vergangenen September kritisiert, dass der Bundesanteil an den Kosten unverhältnismäßig sei und hatte angeregt, diesen zu reduzieren. Der Grund: Die Akademie würde an ihren beiden Standorten in Tier und Wustrau vornehmlich Bedienstete der Länder und weniger des Bundes fortbilden. Durch einen Rückzug des Bundes drohte dem Wustrauer Standort eine Finanzierungslücke von rund einer Million Euro. Daraufhin reagierte der Deutsche Richterbund (DRB) empört. Schließlich greife der Bund bei der personellen Ausstattung seiner Obergerichte auf Richter und Staatsanwälte aus den Ländern zurück und sei demzufolge auch für deren Weiterbildung verantwortlich, so die Argumentation. Außerdem würden Richter und Staatsanwälte überwiegend Bundesrecht anwenden. Der Bund sei deshalb in der Pflicht, für eine gute und deutschlandweit einheitliche Weiterbildung zu sorgen. Sollte die Bundesregierung dem Votum des Rechnungshofes folgen, forderte der DRB als Ausgleich eine Ablösesummen, die der Bund an die Länder zu zahlen habe, wenn er von ihnen gut ausgebildete Juristen übernimmt.

Dazu kommt es nun nicht, da der Rechnungshof seine Forderung revidiert hat. „Der Bund kann seiner Verpflichtung somit vollumfänglich nachkommen“, freute sich Steineke über diese Entscheidung. Künftig solle darauf geachtet werden, dass mehr Bundesbedienstete an den Fortbildungen der Richterakademie teilnehmen, um die Kritik des Rechnungshofes nicht unberücksichtigt zu lassen.