Kostenloses Streugut: Neuruppin bietet Hilfe beim Winterdienst an

Die Stadt Neuruppin stellt Privapersonen kostenlos Streugut zur Verfügung. Ab wann und wo es abgeholt werden kann.
Christian Bark- Neuruppin gibt Privathaushalten kostenlos Streusand aus, Abholung in der Gentzstraße 23.
- Ausgabe ab Montag (9. Februar), Mo–Fr 7.30–15.30 Uhr, solange der Vorrat reicht.
- Pro Bürger ein Eimer (ca. 10 kg), nur für Privathaushalte der Fontanestadt inkl. Ortsteile.
- Ordnungsamt kontrolliert Winterdienst; Verstöße können bis 2500 Euro Bußgeld kosten.
- Salz auf Gehwegen grundsätzlich verboten; Ausnahmen nur bei Eisregen und gefährlichen Stellen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Der Winter hat Neuruppin fest im Griff. Glätte und Schnee sorgen auf Straßen und Wegen inzwischen für eine gefährliche Rutschpartie. Auf Portalen wie „Maerker“ und in den sozialen Netzwerken gibt es immer wieder Beschwerden über nicht oder nur unzureichend geräumte Wege.
Das fällt auch dem Ordnungsamt der Fontanestadt auf. „Das Ordnungsamt kontrolliert seit Beginn der Wintersaison die Einhaltung der Winterdienstpflichten“, sagt Stadtsprecherin Michaela Ott. Bei Nichteinhaltung würden die Pflichtigen aufgefordert, entsprechend der Regelungen der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung ihren Anliegerpflichten nachzukommen.
„Bei den Kontrollen fällt immer mehr auf, dass häufig die Fahrbahnen nach dem Schneefall durch den festgefahrenen Schnee spiegelblank sind“, so die Sprecherin weiter.
Neuruppiner können sich Streugut beim Stadtservice abholen
Wichtig sei, dass es neben der in der Regel für Grundstückseigentümer geltenden Räum- und Streupflicht auf Gehwegen auch für Fahrbahnen besondere Anliegerpflichten gibt.
Winterdienstpflichtig sind laut Satzung alle Eigentümer der durch die Straße erschlossenen Grundstücke, soweit die Fahrbahn oder der Gehweg nicht im Räum- und Streuplan der Stadt aufgeführt ist. Wie Michaela Ott erklärt, müssen die Fahrbahnen zwar nicht „freigeschaufelt“ werden, gefährliche Stellen seien aber bei Eis- und Schneeglätte abzustumpfen.
Kommen Anlieger ihren Pflichten vorsätzlich oder fahrlässig nicht nach, könne die Stadt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten. Dann drohten Bußgelder bis zu einer Höhe von 2500 Euro, teilt die Stadtsprecherin mit.

Das Gelände des Stadtservice Neuruppin befindet sich in der Gentzstraße 23.
Christian BarkWeil Streugut knapp ist und andere Kommunen in Ostprignitz-Ruppin (wie etwa Wittstock) mit gutem Beispiel vorangehen, will Neuruppin nun auch Abhilfe schaffen. Die Stadt bietet kostenloses Streugut an. Das kann auf dem Gelände des Stadtservice der Stadtwerke Neuruppin in der Gentzstraße 23 abgeholt werden.
Ab Montag (9. Februar) haben Privathaushalte die Möglichkeit, je Bürger einen Eimer Streugut (rund 10 Kilogramm) kostenfrei mitzunehmen. Das Angebot gilt während der Öffnungszeiten (montags bis freitags 7.30 bis 15.30 Uhr) bis auf Widerruf und nur solange der Vorrat reicht. Die Ausgabe erfolgt laut Michaela Ott nur an Privathaushalte der Fontanestadt einschließlich Ortsteile, in selbst mitgebrachte Behältnisse.

Die Straßenmeisterei Neuruppin in Treskow hat aktuell noch genügend Streusalz für den Eigenbedarf.
Christian BarkDamit will die Stadt Bürger aufgrund der stark vereisten Straßen und Wege beim Winterdienst unterstützen und kurzfristig Gefahren durch Glätte reduzieren. „Die Maßnahme richtet sich ausschließlich an private Haushalte und ist nicht für gewerbliche Zwecke vorgesehen“, betont Michaela Ott.
Dass auch wirklich nur Neuruppiner das Streugut abholen, sollen die Stadtservicemitarbeiter kontrollieren. „Um den Abholvorgang nicht unnötig in die Länge zu ziehen, wird vor Ort in erster Linie eine Sichtung der Pkw-Kennzeichen erfolgen“, erklärt Michaela Ott. Sollten Kennzeichen aus anderen Landkreisen oder sogar anderen Bundesländern in Erscheinung treten, wäre eine entsprechende stichprobenartige Ausweiskontrolle möglich.
Neuruppins Bürgermeister lobt Bürger für Winterdienst
Bürgermeister Nico Ruhle bedankt sich unterdessen bei allen, die den Winterdienstpflichten gewissenhaft nachkommen. „Das Räumen und Streuen ist mehr als nur eine Pflicht, es ist ein wertvoller Dienst an Ihren und unseren Mitbürgern und ein starkes Zeichen gelebter Solidarität.“ Vom Stadtservice wird ab Montag lediglich Streusand ausgegeben.
Salz darf laut Michaela Ott nur in Ausnahmefällen verwendet werden. Über derzeit noch ausreichend Salz und Salzlauge verfügt aktuell die Straßenmeisterei in Neuruppin. „Wir hätten aber keine Kapazitäten, davon an die Bevölkerung etwas abzugeben“, sagt Leiter Henry Mießner. Streusand verwenden er und seine Mitarbeiter so gut wie gar nicht, deshalb sei keiner vorrätig.
Regeln für den Winterdienst in Neuruppin
Fußgängerüberwege und gefährliche Stellen sind bei Eis- und Schneeglätte mit Streumitteln abzustumpfen. Gefährliche Stellen sind etwa scharfe, unübersichtliche oder sonst schwierig zu durchfahrende Kurven, starke Gefällestrecken, unübersichtliche Kreuzungen und Straßeneinmündungen, auffallende Einengungen sowie zu Glätte neigende Brücken und Straßen an Wasserläufen.
Regenwassereinläufe, Löschwasserentnahmestellen und Hydranten sind von Schnee und Eis freizuhalten.
Bei Fahrbahnen gilt die Winterdienstpflicht jeweils bis zur Straßenmitte. Ist nur ein winterdienstpflichtiger Grundstückseigentümer vorhanden, erstreckt sich die Winterdienstpflicht auf die gesamte Fahrbahnfläche.
Gehwege sind in einer Breite von mindestens 1,20 Metern von Schnee freizuhalten und bei Eis und Schneeglätte mit Streumitteln abzustumpfen.
An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder Schulbusse müssen Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen sowie ein gefahrloser Zu- und Abgang zur Haltestelle gewährleistet ist.
In der Zeit von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr, müssen gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls oder Entstehen der Glätte beseitigt werden.
Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Salz oder sonstige auftauende Stoffe dürfen auf Gehwegen grundsätzlich nicht verwendet werden.
Ausnahmen sind besondere klimatische Fälle wie Eisregen, in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist. Und an gefährlichen Stellen auf Gehwegen, wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen, starken Gefälle- und Steigungsstücken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.
Wurzelbereiche von Gehölzen (Bodenfläche unter der Krone zuzüglich 1,50 Meter nach allen Seiten, bei säulenförmigen Bäumen zuzüglich 5 Meter nach allen Seiten) und begrünte Flächen sind auszunehmen. Dort darf auch salzhaltiger Schnee nicht abgelagert werden.


