Landgericht: Mehr Technik und bessere Work-Life-Balance in Neuruppin

Frank Stark wurde vor knapp einem Monat zum Landgerichts-Präsidenten ernannt. Der gebürtige Oranienburger arbeitete dort schon seit September 2012 als Vizepräsident.
Siegmar TrenklerDie größten Aufgaben, die Stark für die nächsten Jahre sieht, sind der weitere technische Ausbau und der Wissenstransfer von den älteren zu den jüngeren Kollegen. Denn aktuell bahnt sich eine Pensionierungswelle an. „Bis 2025 werden elf Kollegen in Pension gehen“, berichtet Stark. Bei einer personellen Ausstattung von 25 Richtern am Landgericht und 80 im gesamten Landgerichtsbezirk ist das ein beachtlicher Teil. Einen Engpass sieht er derzeit aber nicht auf sich zukommen. „Für den Bezirk haben wir seit Anfang des Jahres 100 Prozent der Personalstärke erreicht.“ Und für die anstehenden altersbedingten Weggänge gebe es aktuell Zusagen, dass diese nachbesetzt würden.
Das war nicht immer so. Mehrere Jahre lang war in der Vergangenheit wenig oder gar nicht eingestellt worden. Doch inzwischen stellt das Ministerium genügend Leute ein. Das betrifft nicht nur die Richter. „Wir haben auch Mitarbeiter in den Geschäftsstellen, Rechtspfleger und Justiz-Wachtmeister“, erklärt Stark. Einen Mangel an Bewerbern auf die vorhandenen Stellen gebe es glücklicherweise nicht. „Wir haben sehr viele Bewerbungen bekommen.“ Auch bei den Richterstellen sei das spürbar. Zwar sei der Markt dort enger. Doch Nachwuchs konnte zuletzt immer wieder gewonnen werden. So sind elf junge Richter für den Landgerichtsbezirk in der Vergangenheit hinzugekommen. „Sie haben fast alle vorher Erfahrungen in anderen Berufen gesammelt“, freut sich Stark.
Arbeitszeit ändert sich
Die Herausforderung ist laut dem neuen Landgerichts-Präsidenten nun, die Arbeitszeitgestaltung an die jüngeren Richter anzupassen. Fehlten früher Stellen komplett, sind es nun einerseits ältere Kollegen, die entweder wegen Krankheit ausfallen oder schon mit 63 dem Arbeitsleben dem Rücken kehren. Andererseits ist es die Elternzeit, derentwegen mancher zumindest zeitweise nicht oder weniger arbeitet. Auch danach geht es darum, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. „Die Teilzeit wird daher bei jungen Leuten mehr Raum einnehmen. Die Belastung ist im Berufseinstieg sehr hoch“, sagt Stark. „Bei jungen Familien arbeiten die Kollegen dann beispielsweise mit 70 oder 75 Prozent.“ Zudem sei es bei Richtern auch gar nicht mehr erforderlich, dass sie während ihrer Arbeitszeit immer im Gerichtsgebäude sitzen.
Vom Papier zur E-Akte
Doch dafür muss die erforderliche Technik vorhanden sein. Diesen Punkt voranzutreiben, sieht Stark als zweite große Aufgabe an. In einigen Bereichen sei schon viel umgestellt, etwa beim Handelsregister oder im Bereich Grundbuch. „Der größte Umbruch ist die Einführung der elektronischen Prozessakte bis zum Jahr 2026.“ Bis dahin ist noch einiges zu verändern, was Auswirkungen auf den kompletten Arbeitsfluss hat. „Wir haben bisher ein elektronisches Arbeitspostfach. Für das Gericht wird aber immer noch alles auf Papier ausgedruckt.“ Neue Lösungen muss das Landgericht zwar nicht selbst entwickeln. Betroffen ist es durch die geänderten Abläufe aber schon. So gibt es auch das, was Stark „Medienbrüche“ nennt. Testamente etwa sind bislang alle in Papierform. Im zentralen Testamentsregister, das elektronisch abgerufen werden kann, ist lediglich verzeichnet, dass so ein letzter Wille festgehalten wurde – nicht aber, welchen Inhalt er hatte. Sobald aber alles elektronisch laufen soll, muss es auch dafür eine Lösung geben.
Auch das Thema Videokonferenzen bietet für die Justiz einige neue Möglichkeiten und Herausforderungen. „In Einzelfällen wird es künftig auch machbar sein, eine Zeugenbefragung so vorzunehmen.“ Allerdings sei das nicht für alle Verfahren sinnvoll. „Wenn man nur nachfragt, ob jemand ein Dokument unterschrieben hat, mag das gehen. Aber einen psychisch Kranken, der glaubt, er werde verfolgt, kann ich nicht einfach am Monitor befragen. Vieles wird da weiterhin auf den Kontakt mit den Verfahrens-Beteiligten ankommen“, ist sich der Landgerichts-Präsident sicher.
Das Landgericht Neuruppin
Das Landgericht Neuruppin ist eines von vieren im Land Brandenburg, die alle dem Oberlandesgericht untergeordnet sind. Es wurde 1993 eingerichtet und hat seinen Sitz in der ehemaligen Königstorkaserne in der Feldmannstraße 1. In dem Gebäude ist auch die Staatsanwaltschaft untergebracht
Der Gerichtsbezirk umfasst die Amtsgerichte in Neuruppin, Oranienburg, Perleberg, Prenzlau, Schwedt/Oder und Zehdenick.⇥red