Nicht erlaubt: Cannabisanbau zur Schmerzlinderung

Auch der private Cannabisanbau aus medizinischen Gründen ist nicht erlaubt.
Oliver BergAls die Polizei am 11. Februar 2015 das Haus in einem Fehrbelliner Ortsteil, in dem beide leben, durchsuchte, stießen sie auf viel belastendes Material: Im Schuppen des Grundstücks fand sich eine Plantage mit 268 Hanfpflanzen. Im Haus lagen zudem getrocknete Pflanzen. Das Landeskriminalamt ermittelte später im Labor eine Wirkstoffmenge von 240 Gramm Tetrahydrocannabinol (THC). Der Rechtsanwalt des 56-Jährigen verlas eine Erklärung seines Klienten, in der dieser alles einräumte. Seiner Einlassung zufolge ist er aufgrund einer Rheumaerkrankung und einer Arthrose seit Jahren Schmerzpatient. Weil er die Medikamente in Kombination nicht vertrug, habe er sich irgendwann dazu entschlossen, Cannabis zu konsumieren. „Mir hat es geholfen“, so H. Da die Kosten für den Hartz-IV-Empfänger zu hoch wurden, entschloss er sich, selbst Cannabis anzubauen. Dabei legte er einen erstaunlichen Perfektionismus an den Tag. Er belas sich zur Aufzucht der sensiblen Pflanzen, informierte sich auch über die Wirkweise verschiedener Hanfsorten – er selbst wollte eine belebende Wirkung – und legte eine professionelle Zuchtanlage mit Zeitschaltuhren für Licht, Temperatur und Bewässerung an.
H. beteuerte, dass die Mitangeklagte von all dem nichts gewusst hatte. Diese Aussage ließ sie auch von ihrer Anwältin verlesen. Angesichts des Aufwands, mit dem H. seine Plantage betrieb, hatte das Gericht Zweifel daran, dass seine 17 Jahre jüngere Lebensgefährtin nichts von den Umtrieben mitbekommen hat. Doch die Frau berief sich darauf, dass sie täglich zu ihrer Arbeit nach Berlin pendele, daher von 7 bis 20 Uhr außer Haus sei, zudem einer weiteren Nebentätigkeit nachgehe und somit daheim wenig mitbekomme. Ihr Partner habe ihr weisgemacht, dass das Gartenequipment lediglich dem Gemüseanbau diene.
Die Zeugenaussage eines Polizisten, der bei der Razzia dabei war, und das Abhörprotokoll eines Telefonats, bei dem sie sich über die Zahlungsmodalitäten für Zubehör für seinen vermeintlichen Gemüsegarten informierte, ergaben wenig Belastendes. Am Ende fiel es nicht ins Gewicht, ob und wie viel die 40-Jährige tatsächlich wusste. Der Richter Jan Eßer verkündete mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft den Beschluss, dass das Verfahren gegen sie eingestellt wird. Bei einer Erörterung des möglichen Fortgangs des Verfahrens mit der Angeklagten kam die Kammer zu dem Ergebnis, dass selbst wenn ihr eine Beteiligung nachgewiesen werden könnte, ihre Schuld vier Jahre nach der Tat nicht mehr schwer wiege. Ihr wurde lediglich auferlegt, 180 Euro an die Staatskasse zu zahlen.
Auch Stefan H. kam milde davon. Das Gericht verurteilte ihn wegen Herstellung und Besitzes von Drogen zu einem Jahr auf Bewährung. Da er beabsichtigte, das Cannabis selbst zu konsumieren und nicht in Umlauf zu bringen, ging die Kammer von einem minder schweren Fall aus.
Hanf auf Rezept
■ Seit März 2017 können Ärzte Cannabis an Schwerkranke verschreiben. Es kann beispielsweise zur Linderung von Schmerzen und zur Anregung des Appetits genutzt werden.
■ In der Regel müssen die Krankenkassen das Cannabis auch bezahlen.
■ Vorher mussten Patienten Ausnahmegenehmigungen beantragen, die nur bei schwersten Erkrankungen bewilligt wurde. Die Betroffenen mussten das Mittel zudem auf eigene Rechnung besorgen. ⇥(bk)